Oberhausen. . Das Land sucht weiterhin fieberhaft nach einer dauerhaften Unterbringung für gefährliche Brutaltäter. Bis diese gefunden ist, sollen die Täter dennoch in der früheren Oberhausener JVA in der Innenstadt untergebracht werden. Der Umbau steht bevor.

Die Landesregierung ist nach eigenen Angaben bereits intensiv auf der Suche nach dem dauerhaften Unterbringungsort für die als „äußerst gefährlich“ eingeschätzten Brutaltäter, die ihre Strafe abgesessen haben und nicht dauernd „sicherheitsverwahrt“ werden dürfen. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den neuen Dauerstandort zu finden“, versichert Ministeriums-Sprecher Christoph Meinerz.

Übergangsweise sollen diese Täter, die derzeit zum Teil frei unter Dauer-Polizeibewachung herumlaufen, in dem früheren Oberhausener Gefängnis in der Innenstadt untergebracht werden. Die nötigen Umbauten, um mehr Raum für die künftigen Insassen und noch mehr Sicherheit für die Bürger zu schaffen, stehen nach Auskunft des Ministeriums kurz bevor. Eine der ersten Maßnahmen wird eine zusätzliche Vergitterung sein.

Suche von "umnutzbaren" Bauten

Gleichwohl versucht NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) alles, ihr Versprechen wahr zu machen, dass die Oberhausener Haftanstalt längstens bis zum 31. Dezember 2012 für Brutaltäter genutzt wird.

Weil dieser kurze Zeitraum von zwei Jahren für einen kompletten Neubau einer so umstrittenen Einrichtung selbst auf dem Land sehr ehrgeizig erscheint, beschäftigt sich das Ministerium jetzt mit einer Liste von möglichen umnutzbaren Altbauten.

Bestehende Häuser weit weg von den Stadtbewohnern

Schon im Vorfeld der Entscheidung für Oberhausen hatte nach WAZ-Informationen der Landschaftsverband Rheinland der Landesregierung bestehende Häuser weit entfernt von städtischer Bevölkerung vorgeschlagen, die derzeit weder als Gefängnis noch als Klinik für psychisch kranke Straftäter genutzt werden. Die Dauer der nötigen Sicherheitsumbauten, etwa eine Mauer rund ums Gelände zu errichten, erschien der Regierung jedoch zu lang. Sie wollte eine Einrichtung für diese Täter so schnell wie möglich haben, falls diese plötzlich durch eine Gericht eingewiesen werden.

„Es werden auch bestehende Gebäude geprüft - uns wurden auch schon Hinweise gegeben“, sagt Meinerz. „Wichtig ist, dass Gebäude und Umfeld alle notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften Standort bieten, dazu zählt etwa die Möglichkeit, für therapeutische Zwecke einen gesicherten Sportplatz errichten zu können.“