Oberhausen. .

So schnell arbeitet eine Landesregierung selten: Innerhalb einer Woche sind die bisherigen Insassen der Oberhausener JVA auf andere Haftanstalten verlegt worden. Nun startet die Gesundheitsministerin eine Info-Offensive und wehrt sich gegen Vorwürfe.

So schnell arbeitet eine Landesregierung selten: Innerhalb von einer Woche hat das Justizministerium das Oberhausener Gefängnis von 80 Leichtkriminellen mit einer Strafe von unter zwei Jahren freigeräumt. Und es hat die Schlüsselgewalt am Freitagnachmittag dem Gesundheitsministerium übergeben. Hier sollen nun 2011 bis zu 31 äußerst gefährliche Schwerverbrecher untergebracht werden.

Für einen ersten als gefährlich eingestuften Sexualverbrecher hat die Stadt Dortmund zwar einen Antrag bei Gericht gestellt, aber nicht auf Eilbedürftigkeit gepocht: Bis zur Einweisung nach Oberhausen können noch Monate vergehen.

SPD-Fraktionschef Wolfgang Große-Brömer hat derweil einen Brief an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) geschrieben: Er bittet darin auch um eine schriftliche Bestätigung, dass die Gewalttäter nur übergangsweise für höchstens zwei Jahre nach Oberhausen kommen. Bisher weigert sich die für psychisch kranke Straftäter zuständige NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne), eine schriftliche Garantie abzugeben.

Erst nach dem 17. Dezember habe ein Standort gesucht werden können

Eine Woche nach Verkündung des Standorts Oberhausen hat Steffens nun eine Informationsoffensive für beunruhigte Oberhausener Bürger gestartet: Sie ließ eine Reihe von Fragen schriftlich beantworten und wird am Dienstag um 19.30 Uhr in der Luise-Albertz-Halle den Bürgern Rede und Antwort stehen.

In ihrem Schreiben versucht die Ministerin, zahlreiche Vorwürfe gegen ihren Beschluss für Oberhausen und dessen hektische Abwicklung zu entkräften: Man habe so schnell handeln müssen, da das neue Gesetz zur Unterbringung der Täter erst am 17. Dezember den Bundesrat passiert habe. Erst danach habe man einen Standort suchen können, weil unklar gewesen sei, ob und wie das Gesetz beschlossen werde.

Die Ministerin gibt an, die Stadtspitze habe keine Möglichkeit gehabt, diese neue Einrichtung zu verhindern, weil „dieses JVA-Gebäude der zurzeit einzig verfügbare Platz in NRW ist, um eine sichere Unterbringung solcher gefährlicher Personen zu schaffen“. Die JVA Oberhausen sei sehr sicher, da seit 20 Jahren dort niemand ausgebrochen sei.

Neuss sei nicht wegen der Proteste vor Ort als Standort ausgeschieden, sondern „allein wegen des Zustandes des Gebäudes“. Die Sicherheit sei dort nicht zu gewährleisten. Die JVA Oberhausen sei klein genug, dass sie ganz freigezogen werden konnte. Laut Gesetz dürften die Sicherungsverwahrten nur „getrennt vom normalen Strafvollzug untergebracht werden“.

Keine Unterbringung in den Forensischen Kliniken möglich

Die Ministerin beteuert, eine Unterbringung der Täter in einer der 13 forensischen Kliniken in NRW sei unmöglich. „Alle dort vorhandenen 2500 Plätze sind komplett belegt.“ Zudem passten die nicht als krank, sondern nur als „psychisch gestört“ eingestuften Täter nicht in eine Forensik - sie gefährdeten den Therapieverlauf anderer Patienten. Ein Therapiekonzept sei deshalb noch nicht vorhanden, weil dieses individuell für einzelne Personen entwickelt werden muss. „Derzeit ist aber noch gar nicht klar, wer überhaupt in Oberhausen untergebracht wird.“

Die Ministerin bestätigt, dass „die ehemaligen Straftäter im langfristigen und therapeutisch erfolgreichen Zeitverlauf auch Freigang zur Wiedereingliederung“ haben können. „Aufgrund des Übergangscharakters des Standorts Oberhausen ist es sehr unwahrscheinlich, dass in diesem Zeitraum ein Freigang notwendig ist.“ Sollte es dennoch dazu kommen, gelte die Zusage der Landesregierung, dass „ein Freigang keinesfalls in Oberhausen erfolgen wird“.