Mülheim. . Der seltene Eisvogel, der im Naturschutzgebiet Saarn-Mendener Ruhraue in Mülheim nistet, braucht Ruhe. Doch durch Vandalismus, Müllkippen und mutwillige Zerstörung ist das schwierig. Nun bittet die Stadtverwaltung um Hinweise: Sollten Bürger etwas Auffälliges beobachten, sollen sie sich telefonisch melden.

Der seltene Eisvogel, auf den die Mülheimer zu Recht stolz sind, braucht Ruhe, um zu nisten. Doch man lässt ihn nicht: Wieder ist der Zaun auf etwa 50 m zerstört, der den Fuß/Radweg über den Mühlenbach auf der linken Seite der Ruhr vom Dickicht trennt. Ganz in der Nähe der Eisvogel-Bruthöhle.

Unbelehrbare haben den Draht zerschnitten, die Pfähle teils weggerissen und eine Schneise ins Unterholz getrampelt, mutmaßlich, um zum Ruhrufer zu gelangen. Das ist aber im Naturschutzgebiet verboten, gerade weil Fledermäuse, Vögel, Libellen, Amphibien, Reptilien und geschützte Pflanzen ihre Ruhe brauchen. Doch das ficht diejenigen nicht an, die schon im vergangenen Jahr am „Entenschnabel“, jener kleinen Landzunge an der nördlichen Grenze des Ruhrstrandes, den neuen Doppelzaun zerstört und die Weißdornhecke ausgerupft haben. Außerdem haben sie die Furt über den Mühlenbach, die als natürliche Barriere dienen soll, mit Steinen gefüllt, um besser auf die andere Seite zu gelangen.

Schneise ins Unterholz getrampelt

Die Stadtverwaltung hat im vergangenen Jahr für diese und weitere Schutzmaßnahmen 3800 Euro ausgegeben und inzwischen die Nase voll: Sie bittet die Bürger nicht nur dringend, sich an die Regeln zu halten und im Naturschutzgebiet Saarn-Mendener Ruhraue auf den Wegen zu bleiben. Sondern auch darum, mit darauf zu achten, dass Vandalismus, wilde Müllkippen und mutwillige Zerstörungen in der Ruhraue gemeldet werden.

Hubert Weiler, Amtsleiter der Unteren Landschaftsbehörde, zeigt auf Reste eines Lagerfeuers unter der Florabrücke. Das Brennmaterial stammt teils von den geschützten Gehölzen. Etwas Müll liegt noch herum, wenigstens fehlen heute die zerbrochenen Flaschen. „Hier werden heftige Feste gefeiert“, weiß Weiler. Dabei darf das RWW-Betriebsgelände von Unbefugten nicht betreten werden. Doch das Schild, das auf diesen Umstand hinwies, ist mehrfach schon zerstört worden. Ebenso wie jene, die das Schutzgebiet erklären.

Campieren, Übernachten und Lagerfeuer verboten

Die organisierten Angler der Interessengemeinschaft (IG) der Fischereivereine „Untere Ruhr“ stehen an der Seite der Verwaltung. IG-Vorsitzender Hans-Jochen Keienburg erinnert in einem Brief seine Mitglieder daran, dass das Nichtbeachten der Umweltschutzbestimmungen und des Landesfischereigesetzes künftig „mit Härte“ geahndet wird.

Campieren, Übernachten, Lagerfeuer sind in der Aue verboten. Dazu muss man wissen, wer das Fischereirecht ausüben darf: Wer einen amtlichen „Jahresfischereierlaubnisschein“ besitzt, darf das Ruhrufer zum Angeln betreten, und zwar auf den 22 km von Duisburg bis nach Kettwig-Unterwasser. Ausgenommen sind Wassergewinnungsgebiete.

Die Verwaltung bittet um Hinweise: 455-7005/-7000. Bürgeragentur: 455-1644 (AB).