Mülheim. . Der Saarner Umweltverein beklagte unlängst die Vermüllung der Ruhrauen in Mülheim. Die Stadt sieht sich jedoch nicht in der Lage, die Auen besser zu schützen. Außerdem habe sich der Zustand im Schutzgebiet nicht bedeutend verschlechtert.

Gegen die vom Saarner Umweltverein beklagte Vermüllung der Saarner Ruhrauen sieht die Stadt kein Kraut gewachsen. Für regelmäßige Kontrollgänge fehle das Personal, auch von der ehrenamtlich tätigen Landschaftswacht könnten Bürger nicht zu viel verlangen. Im Übrigen: Im ökologischen Schutzgebiet seien keine bedeutenden Verschlechterungen festzustellen.

Besonders schützenswert

Das Gebiet am Walzenwehr Richtung Lederfabrik ist nach europäischem Recht als FFH-Gebiet eingestuft: Fauna, Flora, Habitat (FFH) gelten hier als besonders schützenswert. Der Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen ist hier oberstes Gebot.

Detlef Habig, Vorsitzender des Saarner Umweltvereins, beklagte unlängst wiederholt, dass in den Auen erhebliche Schäden zu erkennen seien. Er spricht von „absichtlichen Zerstörungen“ – die Verantwortung dafür sieht er bei „Freizeitlern“: Insbesondere wertvolle Pflanzen wie Schwertlilien und seltene Tierarten wie der Eisvogel seien betroffen. Habig ärgert sich: Umweltschutzorganisationen hätten das Eisvogel-Brutgebiet erst kürzlich gesäubert – keine 14 Tage später sei davon jedoch nichts mehr zu sehen.

"Zu viele Verantwortliche“

Der Umweltverein fordert Regelungen: Bislang gebe es im Schutzgebiet „zu viele Verantwortliche“; wenn schließlich kein Amt bei der Stadt in der Sache federführend sei, so mangele es an verantwortungsbewusstem Handeln. Für das Gebiet an den Ruhrauen ist – unter reichlich anderen – das Tiefbauamt (Unterabteilung Brücken) und das Amt für Grünflächenmanagement zuständig. Hinzu kommen die Pächter von Feldern oder Wiesen, die für die Pflege ihres jeweiligen Be­reichs selbst verantwortlich sind. In anderen Städten gebe es klare Regelungen für das Freizeitverhalten, in Mülheim fühle sich jedoch keiner verantwortlich, kritisiert Habig. „Keine Regelung ist Mist“, sagt er und verweist auf das „europäische Verschlechterungsverbot“, das im FFH-Gebiet einzuhalten sei.

In den Ruhrauen, so stellte Umweltamtsleiter Dr. Jürgen Zentgraf nun im Umweltausschuss klar, seien auch keine signifikanten Verschlechterungen festzustellen, die ein besonderes Einschreiten nötig machten. Regelmäßig würden – nach festgeschriebenen Standards – die relevanten Schutzgüter in den Auen überwacht. Zusätzliche Regelungen zu den bestehenden im Landschaftsplan hält Zentgraf nicht für zielführend. „Die schwarzen Schafe werden auch strengere Verbote und Beschränkungen nicht beachten, die Allgemeinheit würde aber zusätzlich eingeschränkt.“ Als Lösung kämen nur „qualifizierte Kontrollen“ in Frage – dafür habe die Verwaltung aber kein Personal.

Keine zu hohen Ansprüche

Keinesfalls dürfe man diesbezüglich zu hohe Ansprüche an die Landschaftswacht stellen. Es sei nicht Aufgabe der dort ehrenamtlich Tätigen, „sich Personen, gegebenenfalls auch gewaltbereiten Personen, entgegenzustellen“. Die Landschaftswacht könne nur Gespräche mit dem Ziel der Aufklärung über schützenswerte Bereiche führen – und nachteilige Veränderungen den zuständigen Behörden melden. Hochwasserschäden seien derweil von den Eigentümern und Pächtern der Grundstücke zu beseitigen. Es gebe keine Möglichkeit, ihnen eine Frist zu setzen.

„Leider immer wieder auftretende Schäden durch Freizeitnutzung werden nach Meldung zeitnah behoben“, bat Zentgraf um Hinweise von Bürgern. Ferner seien im Jahr 2010 zwei Verdachtsfälle auf Fischwilderei an die Staatsanwaltschaft Duisburg weitergeleitet worden. Vorfälle der Jagdwilderei seien nicht bekannt geworden.