Gladbeck. Wie lange kann man noch per Brief wählen? Was tun, wenn das Wahllokal nicht barrierefrei ist? Hier gibt Informationen rund um den Wahlvorgang.

Am Sonntag, 9. Juni, ist Europawahl. Dann wird über die Zusammensetzung des zehnten Europäischen Parlamentes abgestimmt. In Gladbeck sind rund 56.700 Bürgerinnen und Bürger zum Wahlgang aufgerufen. Die Stadt Gladbeck listet auf, was bei der Wahl noch zu beachten ist.

Die Briefwahl – und bis wann sie möglich ist

Bis zum 7. Juni können die Wahlberechtigten noch vorab per Brief ihre Stimmen abgeben. Alle Briefwählerinnen und Briefwähler sollten daran denken, die roten Wahlbriefe frühzeitig zurückzuschicken, da nicht rechtzeitig eingegangene Briefwahlstimmen nicht gewertet werden. Der Gesetzgeber hat die Eingangsfrist für die roten Wahlbriefe auf Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr, terminiert.

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Das Wahlbüro empfiehlt den Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen und ihren roten Wahlbrief per Post übersenden wollen, diesen bis Donnerstag, 6. Juni zu versenden, damit der Wahlbrief noch fristgerecht eingehen kann. Für den rechtzeitigen Eingang der Wahlunterlagen beim Wahlbüro sind die Wahlberechtigten selbst verantwortlich. Sollte ein rechtzeitiger Versand per Post nicht mehr möglich sein, können die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr noch in die Hausbriefkästen des Rathauses am Willy-Brandt-Platz eingeworfen werden.

Wenn die beantragten Briefwahlunterlagen nicht eingetroffen sind

Wahlberechtigte, denen beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugehen, können bis Samstag, 8. Juni, bis 12 Uhr einen neuen Wahlschein im Wahlbüro beantragen. Die Ausgabestelle im Alten Rathaus ist an diesem Tag ab 8 Uhr ausgeschildert. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können zudem in diesem Zeitraum an dem Samstag vor der Wahl sowie am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.

Wichtige Information für Wählerinnen und Wähler mit körperlicher Beeinträchtigung

Das Wahlbüro macht darüber hinaus darauf aufmerksam, dass es für Wahlberechtigte mit körperlichen Beeinträchtigungen Möglichkeiten zur Erleichterung der Stimmabgabe gibt. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist die barrierefreie Erreichbarkeit des Wahllokals am Wahltag besonders wichtig. Deshalb sollten Betroffene vorab auf ihrer Wahlbenachrichtigung nachschauen, ob das zuständige Wahllokal als barrierefrei gekennzeichnet ist.

Auch das Briefwahlbüro erteilt dazu Auskünfte. Ist das Wahllokal nicht barrierefrei erreichbar, gibt es die Möglichkeit der Stimmabgabe in einem anderen (barrierefreien) Wahllokal. Allerdings muss dafür im Briefwahlbüro bis zum 7. Juni bis 18 Uhr ein Wahlschein beantragt werden, der zwingend am Wahlsonntag im barrierefreien Wahllokal vorgelegt werden muss.

Hilfe bei der Stimmabgabe

Wahlberechtigte, die nicht lesen oder wegen einer anderen Beeinträchtigung nicht selbst wählen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Die Hilfsperson ist frei wählbar, muss jedoch mindestens 16 Jahre alt sein.

Umfassende Informationen zur Europawahl am Sonntag, 9. Juni, gibt es im Internet unter www.gladbeck.de oder im Briefwahlbüro der Stadt Gladbeck, Neues Rathaus, Zimmer 061, Willy-Brandt-Platz 2, Tel. 02043 / 99-2203.

Das Briefwahlbüro ist bis zum 7. Juni zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • montags - mittwochs: 08.00 - 16.30 Uhr
  • donnerstags: 08.00 - 17.30 Uhr
  • freitags: 08.00 - 12.00 Uhr
  • 7. Juni: 08.00 - 18.00 Uhr

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