Gladbeck. Wahrscheinlich ein Fehler, aber nicht der einzige, sagt die Kämmerin zum Fall eines massiven Grundsteueranstiegs. Was Hausbesitzer tun sollten.
Der Sprung ist enorm. Einem Gladbecker Immobilieneigentümer droht eine Grundsteuerexplosion. Nach der Reform soll er ab kommendem Jahr 17.000 Euro zahlen statt bisher 122. Bürgermeisterin Bettina Weist hat diesen Fall in einem Interview mit Spiegel Online öffentlich gemacht. Auf Nachfrage erklärt Gladbecks Kämmerin Silke Ehrbar-Wulfen, dass es in der Stadt nach derzeitigen Stand rund ein Dutzend Fälle gebe, bei denen der neue Grundsteuerbetrag sehr auffällig sei.
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Wie das sein kann? Aus Sicht der Stadt könne es sich nur um einen Fehler handeln. Es könne eigentlich nur sein, dass da jemand beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung einen Fehler gemacht habe. Die Daten landen beim Finanzamt und dort werde keine Plausibilitätsprüfung gemacht, sagt die Kämmerin. Die Stadt erhält dann die Werte vom Finanzamt und muss diese dann für den Grundsteuerbescheid zugrunde legen.
Stadt Gladbeck kann nicht erkennen, ob bereits Einspruch eingelegt wurde
„Wir können auch nicht erkennen, ob möglicherweise schon Einspruch eingelegt wurde und das Verfahren noch läuft“, macht die Kämmerin deutlich, vor welchem Problem die Städte stehen. Denn auch aus anderen Städten des Kreises und der Region seien ihr solche Fälle bekannt.
Die Stadt Gladbeck wolle versuchen, Kontakt zum Finanzamt aufzunehmen, um zu klären, ob womöglich da bereits Einsprüche vorliegen oder ob es möglich sei, die Daten noch einmal zu prüfen. Allerdings weiß die Kämmerin auch: „Uns als Stadt steht das eigentlich nicht zu.“ Die Belastung beim Finanzamt durch die zahlreichen Einsprüche sei hoch. Man müsse hoffen, dass sich die Situation dort vielleicht entspannt.
Verwaltung rät, seine neue Grundsteuer einmal auszurechnen
Wo genau der Fehler im Fall der 17.000-Euro-Steuer liegt, vermag die Kämmerin nicht zu sagen. Denkbar sei möglicherweise, dass ein Besitzer einer Eigentumswohnung bei der Grundstücksgröße nicht nur seinen Anteil am Grundstück angeben habe, sondern womöglich die Gesamtgröße. Dann verändern sich die Werte. Allerdings hätten die Kommunen weder Mittel noch Befugnis, solche Fehler zu korrigieren. Das sei Sache der Finanzämter, so die Kämmerin.
Die Verwaltung rät daher allen Immobilienbesitzern in der Stadt, den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts genau zu prüfen. Der enthält den Steuermessbetrag. Damit kann jeder die künftige Höhe der Grundsteuer für seine Wohnung oder sein Haus errechnen. Dafür muss der Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde, für Gladbeck 950 Prozent, multipliziert werden. „Am einfachsten ist es, den Messbetrag mit 9,5 zu multiplizieren“, sagt die Kämmerin.
Stadt Gladbeck hält den Hebesatz 2025 konstant
Da der Hebesatz in Gladbeck konstant bleibt, hat man so schon die Höhe der Grundsteuer für 2025 berechnet und kann so prüfen, ob es hier womöglich auch große Verschiebungen gibt, damit das böse Erwachen nicht erst Anfang des Jahres erfolgt, wenn die Stadt den Grundsteuerbescheid ins Haus schickt.
Unabhängig von diesen Ausreißern ist es jedoch so, dass vor allem Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern künftig mehr zahlen müssen. Erste Berechnungen der Stadt zeigen, dass diese Gruppe zusammengenommen ab dem kommenden Jahr rund eine Million Euro mehr zahlen muss. Weil aber im Gegenzug Besitzer von Geschäftsgrundstücken rund zwei Millionen Euro weniger zahlen müssen, reißt die neue Grundsteuer ein Millionenloch in die Stadtkasse.
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Hier sehen Kämmerin und Bürgermeisterin das Land in der Pflicht. Über die Steuermesszahl wäre es möglich, die Verschiebungen zumindest einzudämmen. Doch diese Forderungen hat die Landesregierung bisher abgebügelt. Einen separaten Hebesatz für Geschäfts- und Wohngrundstücke lehnen dagegen die Kommunen ab. Aus Sicht des Landes könnten so die Verschiebungen ebenfalls aufgefangen werden. Dagegen wehren sich jedoch die Kommunen, sie fürchten rechtliche Probleme und einen sich weiter verschärfenden Standortwettbewerb unter den Kommunen.