Gladbeck. Die neue Grundsteuer sorgt für Ärger. Einfamilienhausbesitzer werden besonders zur Kasse gebeten. Forderungen der Gladbecker CDU an Hendrik Wüst.
Die Gladbecker CDU fordert Ministerpräsident Hendrik Wüst und die Landesregierung auf, eine gerechte Lastenverteilung bei der Grundsteuer vorzunehmen. Hintergrund ist die überproportionale Belastung für die Besitzer von Einfamilienhäusern im Gegensatz zu den Eigentümern von Geschäftsgrundstücken.
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Einfamilienhausbesitzer werden nämlich nach dem in NRW geltenden Bundesmodell in Gladbeck rund eine Million Euro mehr zahlen müssen. Die Eigentümer der 465 Geschäftsgrundstücke dagegen rund zwei Millionen Euro weniger. Um das daraus resultierende neuerliche Loch im Haushalt zu stopfen, müsste der Hebesatz in Gladbeck auf 1007 Punkte erhöht werden. Dem haben Bürgermeisterin und Kämmerin schon eine Absage erteilt. Sie wollen den bisherigen Hebesatz von 950 Punkten beibehalten.
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CDU Gladbeck fordert die Landesregierung zu Korrekturen auf
In einem Schreiben an Hendrik Wüst legt CDU-Fraktionschef Dieter Rymann die Gladbecker Zahlen dar und fordert das Land auf, gegenzusteuern. Denn, so heißt es in dem Schreiben: „Ganz offensichtlich hat die Übernahme des sogenannten Bundesmodells durch das Land Nordrhein-Westfalen zu dieser ungleichen und ungerechten Belastungsverschiebung geführt. Das muss korrigiert werden.“
Den Vorschlag von CDU-Finanzminister Marcus Opdendrenk, wonach man Kommunen die Möglichkeit einräumen sollte, unterschiedliche Hebesätze für Gewerbe- und Wohngrundstücke einzuführen, lehnt die Gladbecker CDU ab. „Es ist die ureigene Aufgabe des Landes, die Reform der Grundsteuer angemessen und gerecht umzusetzen“, stellt Rymann die Sicht der Gladbecker dar. Ein Schwarze-Peter-Spiel zwischen Bund, Land und Kommunen werde der Sache letztlich nicht gerecht.
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Dass die Landesregierung sich nun hinstelle und verkünde, die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Grundsteuer am 1. Januar 2025 sei zu knapp bemessen, will Rymann nicht gelten lassen. Für die Gladbecker CDU-Fraktion macht er deutlich, dass eine Korrektur auch bis zum Jahresanfang 2026 erfolgen könne. Denn: „Eine verspätete Reform ist allemal besser als eine ungerechte.“