Düsseldorf. Private Hausbesitzer konnten sich Hoffnungen auf bezahlbare neue Hebesätze machen. Aber sie dürften bitter enttäuscht werden.
Private Immobilienbesitzer und viele Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen müssen damit rechnen, künftig bei der Grundsteuer viel kräftiger als bisher zur Kasse gebeten zu werden.
NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) stellt zusammen mit dem NRW-Kommunalministerium von Ina Scharrenbach (CDU) in einer Antwort auf eine FDP-Anfrage klar, dass das Land keinen Einfluss darauf habe, welche Grundsteuer-Hebesätze die Kommunen festlegten.
Grundsteuer: Warum sollen Eigenheimbesitzer mehr zahlen als Gewerbetreibende?
Das Problem ist, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer ab 2025 im Schnitt mit einer zusätzlichen Grundsteuer-Belastung von 20 Prozent rechnen müssen. Eigentümern von Gewerbeimmobilien winkt hingegen eine Entlastung von 50 Prozent. Die Landesregierung hatte - bisher vergeblich - eine Änderung des Bundesrechts vorgeschlagen. Die Idee: Städte sollten Wohn- und Gewerbegrundstücke künftig unterschiedlich besteuern können, also die Hebesätze für die Grundsteuer splitten, um Privatleute nicht überproportional zu belasten.
Die Grundsteuerreform
Im nächsten Jahr wird in NRW erstmals die Grundsteuerreform greifen. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie 2018 erzwungen, indem es die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken für unzulässig erklärte. NRW wählte wie viele andere Länder als neue Berechnungsmethode das sogenannte „Bundesmodell“ und versprach den Kommunen zugleich, dass sich am Gesamtaufkommen ihrer wichtigsten Einnahmequelle nichts ändern werde. So war absehbar, dass Wohnimmobilien aufgrund ihrer Lage und Wertentwicklung deutlich höher eingestuft werden müssten als Lagerhallen oder Fabrikgebäude.
Um die erwartete Kostenexplosion beim Wohnen im Kommunalwahljahr 2025 abzudämpfen, hat NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) jüngst eilig noch eine neue bundesgesetzliche Regelung gefordert, die den Kommunen eine stärkere Differenzierung der Hebesätze ermöglichen würde. Gewerbeimmobilien könnten so höher besteuert werden, Wohnimmobilien dafür niedriger.
„Ich setze mich zur Lösung des Problems dafür ein, dass eine Kommune den Hebesatz für Wohn- und Gewerbeimmobilien differenzieren können soll, aber nicht muss“, schreibt Minister Optendrenk in der Antwort auf die Anfrage vom Essener FDP-Landtagsfraktionsvize Ralf Witzel. In Optendrenks Antwort verbirgt sich eine schlechte Nachricht für viele Eigentümerinnen und Eigentümer. Denn zahlreiche Städte und Gemeinden in NRW lehnen gesplittete Grundsteuer-Hebesätze vehement ab. Sie fürchten einen zu großen bürokratischen Aufwand, eine Klagewelle gegen die Hebesätze, und sie sehen sich technisch nicht dazu in der Lage, bis 2025 auf gesplittete Hebesätze umzustellen.
Grundsteuer: FDP wirft Schwarz-Grün vor, das Besteuerungs-Problem bei den Städten „abzukippen“
Der Liberale Witzel wirft der schwarz-grünen Landesregierung bei der Grundsteuer „Handlungsunwilligkeit“ vor. „Die Regierung kippt ihr Problem der verkorksten Grundsteuerreform bei den Kommunen ab“, sagte Witzel dieser Redaktion. Der NRW- Finanzminister betätige sich seit Jahren als „Totalverweigerer jeglicher Verbesserungen bei der Grundsteuer“. Die Städte erwarteten landesweite Leitplanken und Planungssicherheit bei der Grundsteuer. Künftig sei aber damit zu rechnen, dass die Höhe der Grundsteuer je nach politischer Mehrheit in den Rathäusern wechsele und ein Grundsteuer-Flickenteppich in NRW entstehe.
Grundsteuer: Auch viele Mieterinnen und Mieter sind von den Plänen bestroffen
Die Steuererhöhungen würden nicht nur Besitzerinnen und Besitzer von Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern betreffen, sondern auch Mieterinnen und Mieter. Denn die Grundsteuer kann auf die Nebenkosten umgelegt werden, und in der Regel machen Vermieter von dieser Möglichkeit auch Gebrauch.
Schon vor zwei Monaten wurden in NRW etwa 1,4 Millionen Einsprüche gegen die umstrittene neue Grundsteuer gezählt. Ralf Witzel geht davon aus, dass inzwischen die Marke von 1,5 Millionen Einsprüchen erreicht worden sei.