Gladbeck / Bottrop. Sollte im April das Cannabis-Gesetz kommen, soll verurteilten Kiffern Amnestie gewährt werden. Drückt die Polizei schon jetzt ein Auge zu?

Die Bundesregierung will am 1. April den Hanf freigeben. Der private Anbau mit bis zu drei Pflanzen, das Mitführen von bis zu 25 Gramm und der Konsum außerhalb festgelegter Bereiche, etwa um Schulen und Kitas, soll dann legal sein.

Abgeschlossene Verfahren müssten wieder aufgerollt werden

Um einen anderen Aspekt des Gesetztes wird derzeit heißt diskutiert: Personen, die wegen Konsum oder Anbau in den geschilderten Grenzen bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, soll rückwirkend Amnestie gewährt werden. Tausende bereits abgeschlossene Verfahren müssten wieder aufgerollt werden. Experten befürchten einen vorübergehend kaum zu bewältigenden Mehraufwand an deutschen Gerichten.

Gleichermaßen gilt: Wer das Pech hat, sich jetzt noch mit dem Joint auf der Straße in Gladbeck oder Bottrop erwischen zu lassen, müsste sich wahrscheinlich um keine Strafe mehr besorgen. Laufende Verfahren würden nach dem 1. April eingestellt. Nun stellt sich die Frage: Halst sich die Polizei unter diesen Voraussetzungen überhaupt noch Arbeit auf, die sich mit Inkrafttreten des Gesetzes als umsonst herausstellen würde? Mit anderen Worten: Drückt die Polizei bei Kiffern schon jetzt ein Auge zu?

Cannabis-Gesetz: So verfährt die Polizei in Gladbeck und Bottrop aktuell

Corinna Kutschke, Pressesprecherin beim zuständigen Polizeipräsidium Recklinghausen, sagt auf Anfrage: „Die aktuelle Gesetzeslage ist bindend, danach müssen wir uns richten.“ Das heißt: Vor dem 1. April ändert sich bei der täglichen Polizeiarbeit in Sachen Cannabis erst einmal gar nichts. Man werde rein auf der Basis von Spekulationen nicht anders verfahren als bisher, so die Pressesprecherin weiter.

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Ob das Cannabis-Gesetz am 1. April kommt, ist ungewiss. CDU und CSU drohen, das Inkrafttreten durch Anrufung des Vermittlungsausschusses per Verzögerungstaktik effektiv zu verhindern.