Gladbeck. Roger Kreft vom Gladbecker Bündnis für Courage ist wegen Körperverletzung angeklagt. Er sagt: „Ich gehe bis zur letzten Instanz.“
Seit Jahrzehnten engagiert sich Roger Kreft gegen Rechtsextremismus, gehörte 2007 zu den Mitbegründern des Gladbecker Bündnisses für Courage, ist heute noch der Sprecher. Jetzt muss sich der 68-Jährige im Zusammenhang mit diesem Engagement vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung und Beleidigung vor.
An einem Infostand der AfD auf dem Europaplatz soll er im April 2023 ein Mitglied dieser Partei als „Nazi“ tituliert, einen anderen „Betrüger“ genannt haben. Einer Frau habe er, so die Anklage, einen Ellenbogen in die Rippen gestoßen.
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Er und eine Mitstreiterin aus dem Bündnis für Courage hätten an jenem Tag mit Plakaten in der Nähe des Infostandes gegen die AfDprotestiert und das Gespräch mit Passanten gesucht, sagte Roger Kreft. Mehrere AfD-Mitglieder hätten ihn umringt, fotografiert und wegschieben wollen. Er glaube nicht, dass es in dem Gedränge zu einer Berührung der Frau gekommen sei. „Nazi“ habe er nicht eine Person genannt, sondern die Partei als Nazis bezeichnet: „Das hat ja sogar Ministerpräsident Wüst so gesagt.“ Das Wort „Betrüger“ sei nicht gefallen.
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Zwei AfD-Mitglieder blieben als Zeugen bei ihren Vorwürfen. Sie sei allein Kreft hinterhergelaufen, mit einem AfD-Plakat. Als sie neben ihm stand, habe er sich plötzlich umgedreht und dabei mit einem Ellenbogen ihren oberen Rippenbereich getroffen. „Ich hatte Schmerzen, die ganze Nacht noch.“ Sie glaube, dass er mit Absicht gehandelt habe. „Er hat uns aufs Übelste beleidigt“, sagte Norbert W. aus – und ihn im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Hausmeister im Hochhaus Steinstraße 72 als „Betrüger“ tituliert.
Richter: Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung
Krefts Begleiterin Sabine D. erinnerte sich daran, dass „die AfD-Mitglieder irritiert waren, als wir mit unseren Plakaten kamen. Eine Frau hat uns mit Worten und Gesten zu verstehen gegeben, dass wir weggehen sollten. Von Beleidigungen und dem Ellenbogenstoß habe sie nichts mitbekommen. Allerdings hätten Roger Kreft und sie nicht immer beieinander gestanden.
Nach diesen Aussagen schlug Richter Torsten Dostal vor, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Zahlung von 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Der Staatsanwalt stimmte zu – Roger Kreft nicht. „Die Vorwürfe stimmen nicht. Die versuchen, mich auf diese Weise kleinzukriegen. Ich gehe bis zur letzten Instanz“, sagte er.
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Die Folge: Die Verhandlung wurde unterbrochen. Beim Fortsetzungstermin will das Gericht einen dritten Zeugen der AfD hören, der wegen einer Erkrankung verhindert war.