Gladbeck. Verhandlung vor dem Schöffengericht Gladbeck: Der Hausmeister im Hochhaus Steinstraße 72 soll Menschen erpresst und genötigt haben.

Schon wieder das Problemhochhaus Steinstraße 72! In diesem Fall geht es allerdings nicht um Lärm, Dreck und genervte Nachbarn. Der Hausmeister muss sich wegen des Vorwurfs der Erpressung und Nötigung in mehreren Fällen vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten.

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Der AfD-Ratsherr Norbert Weller arbeitet seit 20 Jahren als Hausmeister in dem zehngeschossigen Haus, in dem Menschen etlicher Nationen, in erster Linie Rumänen und Bulgaren, leben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, von Leuten, die eine Wohnung mieten wollten, zwischen 300 und 1500 Euro verlangt zu haben. Auch Reparaturen in Wohnungen soll er nur gegen Bargeld erledigt haben.

Dem angeklagten Hausmeister gehörten zeitweise 13 der 120 Wohnungen

Der 62-Jährige, dem zeitweise 13 der 120 Wohnungen im Hochhaus gehörten, wollte sich weder zu seiner Person äußern noch zur Anklage Stellung beziehen. Durch seine Anwältin ließ er erklären, er weise alle Vorwürfe zurück. Im Zeitraum der angeblichen Taten, zwischen August 2019 und Anfang 2022, seien die Wohnungen nicht mehr im Besitz ihres Mandanten gewesen, er habe also zu diesem Zeitpunkt überhaupt keinen Einfluss auf Mietverträge gehabt.

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Der für diesen Bereich zuständige Bezirksbeamte der Polizei, der regelmäßig im Hochhaus im Einsatz ist, berichtete als Zeuge von mehreren Hausbewohnern, die ihm von „Trinkgeld“ für den Hausmeister bzw. von Zahlungsaufforderungen für eine Vermietung und für jeden Handschlag in einer Wohnung erzählt hätten. „Für Reparaturen habe er mal zehn, mal 50, mal 100 Euro verlangt, sagen die Betroffenen.“

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Eine Frau habe nicht aussagen wollen, weil sie befürchte, als Folge mit ihren zwei Kindern auf der Straße zu landen. Ein anderer Mieter habe ihn einen Tag nach seinen Vorwürfen gegen den Hausmeister angerufen und seine Aussagen relativiert. Weller sei bei diesem Gespräch anwesend gewesen und habe auch kurz mit ihm gesprochen, alle Vorwürfe als „Quatsch“ bezeichnet und dem Polizisten unterstellt, er verfolge ihn nur, weil er AfD-Ratsherr sei.

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Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters erklärte der Bezirksbeamte, er könne sich mit etlichen Hausbewohnern gut verständigen, weil sie nicht nur Rumänisch, sondern auch, wie er, Spanisch sprechen. Er halte ihre Schilderungen für glaubwürdig.

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Einen eigenen Eindruck konnte sich das Gericht nicht verschaffen, denn aus dem Hochhaus war kein Zeuge zur Verhandlung erschienen. Kommentar des Vorsitzenden Richters Markus Bley: „Das hatte ich nicht anders erwartet.“ Weil innerhalb der gesetzlichen Frist kein Fortsetzungstermin möglich ist, muss das Verfahren ausgesetzt und neu gestartet werden, „frühestens im Oktober“, so Bley. Bis dahin soll auch geklärt werden, wem die Wohnungen, um die es geht, gehören. Das Gericht behält sich vor, die nicht erschienen Zeugen polizeilich vorführen zu lassen.

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