Recklinghausen/Gladbeck. Im Auswahlverfahren zur Kreisdirektor-Wahl bediente sich der Kreis externer Berater, die natürlich Geld kosten. Diese Summe steht im Raum.

Im Nachhinein würde sich Landrat Bodo Klimpel (CDU) wahrscheinlich wünschen, er und seine Verwaltung hätten das Verfahren zur Neuwahl des Kreisdirektors ohne Unterstützung einer externen Personalberatungsagentur durchgezogen. Das Ergebnis hätte schlechter nicht ausfallen können. Denn seit dem Tag, als die Agentur im Ältestenrat des Kreistags eine wenig schmeichelhafte Bewertung über den Kandidaten und damals noch amtierenden Kreisdirektor Roland Butz abgab, ohne das geplante Bewerbungsgespräch mit ihm abzuwarten, war der Wurm drin im Verfahren.

Was die Kreisdirektor-Wahl den Steuerzahler bislang gekostet hat

Das Ergebnis ist bekannt: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kassierte im Eilverfahren die später über die Bühne gegangene Kreisdirektor-Wahl wieder ein, weil es den Grundsatz der Chancengleichheit verletzt sah. Und auch nach der Wiederholungswahl vom 16. Oktober ist noch längst nicht klar, ob der erneut unterlegene Bewerber Roland Butz (62) nicht aufs Neue Rechtsmittel einlegen wird. Der neu gewählte Kreisdirektor Dominik Schad (40) bleibt jedenfalls erst mal im Wartestand.

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Was weniger bekannt ist: Auch der Steuerzahler ist bei diesem Tauziehen mit im Boot. Nach Informationen, die der Redaktion vorliegen, aber von der Kreisverwaltung nicht bestätigt werden (Begründung: „Vertragsangelegenheiten“), beträgt das mit der Personalagentur vereinbarte Honorar knapp 25.000 Euro. Davon hat der Kreis 14.785,75 Euro an die Firma überwiesen. Letzteres geht aus einer Antwort des Kreises auf eine Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion hervor. Die AfD bezeichnet es als „einmaligen Vorgang, dass eine solche Firma noch Gelder von der Kreisverwaltung überwiesen bekommt.“ Stattdessen wäre es geboten, dass der Landrat Schadenersatz fordere, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Tobias Köller.

Kreis holte sich einen Verwaltungsrechtler als externen Berater an die Seite

Der Kreis selbst hält sich bei diesem Thema bedeckt. Um das nach dem Gerichtsurteil vom Kreistag beschlossene zweite Auswahlverfahren „rechtssicher“ durchzuführen, hat der Kreis zwar auf eine Personalagentur verzichtet, sich aber einen Verwaltungsrechtler als externen Berater an die Seite geholt – trotz eigener Rechtsabteilung.

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Der Stundensatz der Kanzlei beträgt 275 Euro, so der Kreis. Die Kosten summieren sich laut Darstellung bislang auf 15.000 Euro. Noch nicht in der Rechnung aufgeführt sind die Gerichtskosten, die dem Kreis durch die Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entstanden sind. Kreis-Sprecherin Lena Heimers beziffert diese auf 6620 Euro. Das heißt: Die Kreisdirektor-Wahl hat den Steuerzahler unterm Strich bislang 36.400 Euro gekostet. Diese Summe entspricht mehr als dreieinhalb Monatsgehältern des neuen Kreisdirektors, der nach B5 besoldet wird (9733 Euro monatlich).

Roland Butz kann noch Rechtsmittel einlegen gegen die Wahl

Allerdings weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass es in der öffentlichen Verwaltung durchaus üblich sei, sich bei Auswahlverfahren externer Beratungsagenturen zu bedienen. Auch die rechtliche Begleitung von Personalvorgängen durch eine Anwaltskanzlei sei nichts Ungewöhnliches. Wie es weitergeht, ist offen. Zwei Wochen hat Roland Butz Zeit, Rechtsmittel gegen die Kreisdirektor-Wahl vom 16. Oktober einzulegen.