Recklinghausen/Gladbeck. Das Verwaltungsgericht stoppt die Wahl des neuen Kreisdirektors Schad. Der Noch-Amtsinhaber Butz hat dort eine Klage gegen die Wahl eingereicht.

Die von Anfang an umstrittene Kreisdirektor-Wahl wird ein Fall für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Amtsinhaber Roland Butz (61) hat dort Klage eingereicht. Es läuft zunächst ein Eilverfahren. Das Gericht hat dem Kreis Recklinghausen bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der Angelegenheit untersagt, die Stelle neu zu besetzen.

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 6. März den derzeitigen Chef des Jobcenters Kreis Recklinghausen, Dominik Schad (40), zum neuen Kreisdirektor gewählt. Schad (SPD) erhielt in geheimer Abstimmung 52 Stimmen, für Roland Butz (CDU) votierten 13 Kreistagsmitglieder. Kritikerwerfen der Kreisverwaltung vor, dass das Bewerbungsverfahren mit Rechtsfehlern behaftet gewesen sei.

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Nach Informationen, die der Redaktion vorliegen, sollte Schad am Dienstag (21. März) seine Ernennungsurkunde bekommen. Dem widerspricht die Kreisverwaltung. „Das war nicht geplant“, erklärt Kreis-Sprecherin Lena Heimers auf Anfrage. Die Wahl bedürfe noch der Bestätigung durch die Bezirksregierung. Diese liege aber noch nicht vor.

Landrat Klimpel hat alle Kreistagsmitglieder über die neue Entwicklung informiert

Eigentlich sollte Dominik Schad, Leiter des Jobcenters Kreis Recklinghausen, nach Informationen der Redaktion am Dienstag seine Ernennungsurkunde zum Kreisdirektor überreicht bekommen.
Eigentlich sollte Dominik Schad, Leiter des Jobcenters Kreis Recklinghausen, nach Informationen der Redaktion am Dienstag seine Ernennungsurkunde zum Kreisdirektor überreicht bekommen. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Landrat Bodo Klimpel (CDU) hat in dieser Woche alle Kreistagsmitglieder per E-Mail über die neue Entwicklung informiert. Der Kreis hat jetzt zwei Wochen Zeit, eine Stellungnahme gegenüber dem Verwaltungsgericht abzugeben. Das werde fristgerecht erfolgen, so Klimpel. Mit Bewertungen hält sich die Kreis-Spitze wegen des laufenden Verfahrens zurück. Mit der gleichen Begründung möchte auch Kläger Roland Butz gegenüber der Redaktion keine Stellungnahme abgeben.

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat alle Unterlagen von der Kreisverwaltung angefordert. Roland Butz sieht sich in dem Auswahlverfahren benachteiligt, weil die vom Kreis beauftragte externe Personalberatungsagentur in der Ältestenratssitzung des Kreistages eine wenig schmeichelhafte Bewertung über ihn abgegeben hatte, obwohl erst für den Tag danach ein größeres Online-Bewerbungsgespräch zwischen Butz und der Agentur vereinbart war. Selbst der Wahlvorgang am 6. März im Kreistag geriet zu einer umstrittenen Angelegenheit, weil Unsicherheit darüber bestand, wie der Stimmzettel auszusehen hat. Deshalb wurde der Wahlvorgang wiederholt.

Das Eilverfahren wird sich höchstwahrscheinlich über einige Wochen hinziehen

Allein das Eilverfahren dürfte sich über etliche Wochen hinziehen. Kommt es zu einem Klageverfahren in der Hauptsache, könnte es viele Monate bis zu einer Entscheidung dauern. Bei einem Fall in Duisburg ging die Sache sogar bis vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Danach musste die Stadt Duisburg die Stelle eines Beigeordneten erneut ausschreiben, da das Verfahren den Grundsatz der Bestenauslese und die Chancengleichheit der Kandidatenverletzt hatte, wie es im OVG-Urteil heißt. Der neue Kreisdirektor Dominik Schad soll eigentlich am 1. Juli 2023 seinen Dienst antreten.