Gladbeck. Drama um Hund Twingo: Anfang Mai wurde der Mischling in Gladbeck ausgesetzt. Die Halterin behauptet, den Hund nicht selbst angebunden zu haben.
- Anfang Mai wurde der Mischlingshund Twingo an der Gladbecker Winkelstraße ausgesetzt.
- Seitdem lebt er im Tierheim Gelsenkirchen und wartet dort auf ein liebevolles Zuhause.
- Doch es gibt Ärger mit der Halterin, sodass Twingo vorerst nicht vermittelt werden kann.
Stark verängstigt wurde der erst ein Jahr alte Hund Twingo Anfang Mai an einer Gladbecker Gartenanlage gefunden – ausgesetzt, angebunden an einer Straßenlaterne in der Nähe der Bahnschienen an der Winkelstraße. Seitdem sitzt Twingo im Gelsenkirchener Tierheim und darf nicht vermittelt werden. Dabei haben sich bereits Interessenten gemeldet, die ihn gerne adoptieren würden. Das Problem: Die kurz nach dem Fund ermittelte Halterin des Hundes soll sich weigern, eine Erklärung zu unterschreiben, damit Twingo in ein neues Zuhause ziehen darf. Wir erklären die kuriose und gleichzeitig traurige Situation.
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Aber von vorne: Am 3. Mai wurde die Feuerwehr Gladbeck mitten in der Nacht zu einem Einsatz gerufen – eine Frau hatte einen ausgesetzten Hund entdeckt, der wohl schon längere Zeit an einer Straßenlaterne angebunden war. Da der Mischling stark verängstigt reagierte, hatte die Feuerwehr Probleme, den Hund zu befreien, sodass die Tierrettung Essen e. V. verständigt wurde, die Twingo nach einer stundenlangen Befreiungsaktion schließlich ins Tierheim nach Gelsenkirchen brachte.
Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet: Wer hat Twingo ausgesetzt?
Schon kurze Zeit später konnte die Halterin des Hundes ermittelt werden. Diese behauptet allerdings, Twingo gar nicht selbst ausgesetzt zu haben. Tanja Zimmer vom Tierschutzverein Gladbeck berichtet: „Die Halterin sagt, dass sie zu dem Zeitpunkt, an dem der Hund angebunden wurde, selbst in Urlaub war. Ein Bekannter, der währenddessen auf ihn aufpassen sollte, soll Twingo angebunden und alleine zurückgelassen haben“.
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Um zu klären, ob die Halterin Twingo selbst angebunden hat oder nicht, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Polizeisprecherin Annette Achenbach erklärt: „Wir haben den Fall vor wenigen Tagen an die Staatsanwaltschaft Essen übergeben. Dort ist nun zu klären, wer den Hund tatsächlich ausgesetzt hat. Ob es am Ende eine Strafe für die Besitzerin gibt und wie hoch diese ausfällt, hängt vom Ausgang der Ermittlungen ab“.
Hund Twingo soll bereits auf Ebay angeboten worden sein
Doch auch wenn die Halterin selbst den Hund nicht ausgesetzt hat: Schon in den vergangenen Monaten soll Twingo schlecht gehalten worden sein, durfte kaum nach draußen und war zu dünn. Beim Ordnungsamt seien mehrere Meldungen über die Zustände eingegangen, der Tierschutzverein in Gladbeck habe davon allerdings nichts gewusst. Vor ein paar Wochen soll Twingo laut Tanja Zimmer sogar auf Ebay angeboten worden sein.
Am besten wäre es wohl, wenn Twingo so schnell wie möglich in ein neues, liebevolles Zuhause ziehen kann – zumal der Tierschutzverein bereits mit Menschen in Kontakt steht, die Twingo gerne adoptieren wollen. Doch die Halterin weigert sich bisher, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Gleichzeitig bemüht sie sich laut dem Tierschutzverein nicht darum, ihn aus dem Tierheim zurückzuholen. Zimmer berichtet: „Wir haben versucht, persönlich mit ihr zu sprechen und vernünftig über die Situation zu reden, aber bisher war sie in ihrer Wohnung nicht anzutreffen“.
Die Halterin will den Hund nicht von sich aus abtreten, sondern stattdessen den offiziellen Weg über die Behörden gehen – dies kann allerdings einige Zeit dauern. Erst wenn vom Veterinäramt offiziell beschlossen wird, dass der Frau die Haltegenehmigung entzogen wird, kann Twingo vermittelt werden. So lange muss der Mischling im Tierheim bleiben.
Twingos Fall wird vom Veterinäramt juristisch überprüft
Wer die Kosten für Twingos Rettung und Unterbringung bezahlen muss, bleibt ebenfalls erstmal offen. Svenja Küchmeister vom Veterinäramt Recklinghausen erklärt: „Wird ein Hund ausgesetzt, werden die dadurch entstandenen Kosten in der Regel dem ehemaligen Halter in Rechnung gestellt, soweit dieser ermittelt werden kann.“ In Twingos Fall zählen dazu die Kosten für den Polizeieinsatz, die Unterbringung im Tierheim sowie für die medizinische Versorgung.
Twingos Fall ist allerdings komplizierter, da die Halterin behauptet, ihren Hund nicht selbst ausgesetzt zu haben. Aus demselben Grund kann auch auf die Schnelle kein Haltungsverbot gegen die Halterin erwirkt werden. Küchmeister führt aus: „Nur wenn klar ist, dass ein Halter seinen Hund bewusst ausgesetzt hat, ist der Fall juristisch eindeutig. Der Halter beweist damit, dass er nicht verantwortungsbewusst handelt und sich nicht ausreichend um sein Tier kümmert.“ In diesem Fall werde ein Verfahren gegen den Halter eingeleitet, um ein Haltungsverbot zu erwirken.
Wer Twingo ausgesetzt hat und ob die Vorwürfe stimmen, dass dieser schon in der Vergangenheit schlecht behandelt wurde, muss nun aufwendig geklärt werden. Sollte tatsächlich ein Halteverbot gegen die Gladbecker Hundebesitzerin erwirkt werden, könne diese in Zukunft nicht einfach ins nächste Tierheim gehen und sich einen neuen Hund holen – das Verbot wirkt nach Angaben des Veterinäramts deutschlandweit.