Ein 35-Jähriger muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Grund: Vergewaltigung einer Bekannten auf einem Parkplatz in Gladbeck.
Sex im Auto auf dem Parkplatz im Wittringer Wald. War es einvernehmlicher oder erzwungener Geschlechtsverkehr? Nach drei Verhandlungstagen sprach das Schöffengericht am Amtsgerichts Gladbeck jetzt das Urteil: Ein 35-Jähriger muss wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Wie fast immer in solchen Fällen stand Aussage gegen Aussage. Übereinstimmend war nur die Schilderung dessen, was bis zum Abend des 4. Oktober 2021 geschah: Der 35-Jährige C. und die 21. Jahre alte S. hatten sich einige Monate zuvor über Instagram kennengelernt und standen in intensivem Austausch – auch über sexuelle Vorlieben (WAZ berichtete).
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Gericht: Der Angeklagte hätte die Abwehrversuche des Opfers verstehen müssen
Beide wollten Sex miteinander, sie aber nicht an diesem Tag, weil sie ihre Periode hatte. Das hatte die junge Frau ihm vor diesem Treffen mehrfach schriftlich erklärt und im Auto nach ihrer Schilderung unmissverständlich zu verstehen gegeben. Das Problem: C. ist fast taub, konnte ihr mehrfaches „Nein“ möglicherweise nicht hören. Das Gericht, das mit dem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts folgte, kam zu dem Schluss, dass er aber zumindest ihre Abwehrversuche hätte verstehen müssen.
Zudem werde die Aussage der Frau durch Zeugenaussagen gestützt. Eine Freundin hatte S. an diesem Abend weinend „und völlig aufgelöst“ angetroffen, ähnlich schilderte es die Polizistin, die S. vernommen hatte. Das Gericht berücksichtigte bei seinem Urteil auch den Untersuchungsbericht aus dem Krankenhaus. „Dort ist ein sehr tief sitzender Tampon entfernt worden. Das Opfer hätte ihn bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr sicher vorher herausgezogen“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung. Zudem hätte die Vergewaltigung erhebliche psychische Folgen für das Opfer, und außer seiner bisherigen Straffreiheit gebe es keine mildernden Umstände für den 35-Jährigen.
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Die Anwältin des Angeklagten kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an
Die Verteidigerin hatte für ihren Mandanten Freispruch gefordert und auf unterschiedliche Aussagen der Frau hingewiesen: „Bei der Polizei hat sie gesagt, er habe sie gewürgt. Hier war davon nicht mehr die Rede.“ Zudem hätte S. das Auto jederzeit verlassen können. Zuvor hatte die Anwältin zwei weitere Beweisanträge gestellt: Sie wollte eine weitere Zeugin hören und ein medizinisches und technisches Sachverständigen-Gutachten sollte klären, ob Geschlechtsverkehr in dem engen Auto und bei der Sitzposition der Frau überhaupt ohne deren Mitwirkung möglich gewesen wäre. Beide Anträge wies das Gericht zurück.
Mehrere Gründe also für die Verteidigerin, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Das kündigte sie unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung auf dem Gerichtsflur an.