Gladbeck/ Bottrop. Ein Paar aus Gladbeck und ein Bottroper standen jetzt wegen Geldwäsche-Vorwurfs vor Gericht. Sie sollen Hintermännern beim Betrug geholfen haben.

Ältere Frauen träumen noch einmal von einer großen Liebe – und werden Opfer von Betrügern. Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht mussten sich zwei Männer und eine Frau verantworten, die als Mittelsleute, auch Finanzagenten genannt, an solchen Taten beteiligt gewesen sein sollen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Geldwäsche.

Das Paar aus Gladbeck (beide 45) und ein gleichaltriger Mann aus Bottrop, alle nigerianischer Herkunft, sollen im Auftrag unbekannter Hintermänner ihre Konten für Überweisungen der geprellten Frauen zur Verfügung gestellt und das Geld an ihre Auftraggeber weitergeleitet haben, im Wissen, dass es aus gewerbsmäßigem Betrug stammt. Drei gutgläubige Frauen verloren auf diese Weise insgesamt mehr als 30.000 Euro. Nur eine von ihnen war als Zeugin zur Verhandlung erschienen.

Nachdem die Frau misstrauisch geworden war, erstattete sie Anzeige

Die 65-Jährige aus Süddeutschland war auf die „schönen Worte“ und Fotos des attraktiven angeblich amerikanischen Chirurgen Mark Roberts hereingefallen, der ihr erst viele Versprechungen machte und dann „in eine Notsituation geraten war und dringend Geld brauchte“. Mehrmals kam sie seinen Bitten nach. Als aber immer neue Forderungen kamen, wurde sie misstrauisch, blockierte den Kontakt und erstattete Anzeige. „Ich kriege heute noch eine Gänsehaut, wenn ich daran denke, dass ich auf so etwas reingefallen bin“, sagte sie vor Gericht. Fast identische Abläufe hatten die beiden anderen geschädigten Frauen bei Polizei und Staatsanwaltschaft geschildert. Mit Einverständnis aller Prozessbeteiligten wurde auf ihre Zeugenaussage verzichtet.

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht an der Schützenstraße in Gladbeck mussten sich nun ein Paar aus Gladbeck sowie ein Bottroper wegen des Vorwurfs der Geldwäsche verantworten.
Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht an der Schützenstraße in Gladbeck mussten sich nun ein Paar aus Gladbeck sowie ein Bottroper wegen des Vorwurfs der Geldwäsche verantworten. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Zu den Vorwürfen äußerte sich nur der Angeklagte aus Bottrop. Ein ihm unbekannter Mann aus der afrikanischen Community habe ihm gesagt, seine Frau wolle ihm Geld überweisen und er habe kein Konto. „Ich wollte ihm nur helfen“ so der Angeklagte. Deshalb habe er ihm seine Bankverbindung genannt. Wenige Tage später seien auf seinem Konto 3900 Euro eingegangen. Er habe im Beisein des Unbekannten am Automaten den höchstmöglichen Betrag von 2000 Euro abgehoben und dem Mann gegeben. Als er sich die restliche Summe am Schalter auszahlen lassen wollte, sei die Bankmitarbeiterin aufmerksam geworden und habe ihn gewarnt. „Da wollte ich das Geld sofort zurück überweisen und habe später Anzeige erstattet.“

Betrugsmasche Love-Scamming

Love- oder Romance-Scamming wird diese Betrugsmasche genannt. Sie sei besonders perfide und für die Opfer mit emotionalem Strass verbunden, schreibt die Polizei auf ihrer Internetseite.

In Online-Partnerbörsen oder sozialen Netzwerken seien die Scammer (Betrüger) auf der Suche nach potenziellen Opfern. „Ist der Kontakt hergestellt, werden diese mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeiten überhäuft – einzig mit dem Ziel, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen.“

Das Paar aus Gladbeck wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt

Das Schöffengericht hielt diese Erklärung des unbescholtenen 45-Jährigen für glaubwürdig und sprach ihn auf Kosten der Landeskasse frei. Das Paar aus Gladbeck dagegen wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt. Die Frau muss wegen vier Fällen mit einem Schaden von insgesamt 9100 Euro eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zahlen. Weil er die Taten während einer laufenden Bewährungszeit verübt hat, verhängte das Schöffengericht gegen den wegen Betrugsdelikten vorbestraften Mann eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit. Er sei in sechs Fällen für einen Gesamtschaden von 21.300 Euro verantwortlich.

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Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die für den Bottroper und die Frau Geldstrafen und für den 45-jährigen Gladbecker eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert hatte, und die Verteidiger, die auf Freispruch für alle Angeklagten plädiert hatten, haben noch die Möglichkeit zu Berufung oder Revision.