Gladbeck. Etliche Städte bundesweit weisen zum Jahreswechsel Böllerverbotszonen aus. Das ist in Gladbeck an Silvester erlaubt.

Alle Jahre wieder entbrennt die Diskussion: Soll zu Silvester in der Stadt eine Böllerverbotszone ausgewiesen werden? Das hieße: Knallfrösche, Raketen, Kanonenschläge, Bengalissima & Co. müssen in bestimmten Bereichen draußen bleiben. Die Stadtverwaltung antwortet auf die Frage, die sich Feuerwerksfans stellen: Wird’s in Gladbeck einen Jahreswechsel ohne Funkeln und Krachen geben?

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In etlichen Städten bundesweit, darunter in Köln und Düsseldorf, sind Böllerverbotszonen geplant. Für diese Entscheidung führen Politik und Verwaltung mehrere Gründe ins Feld. In Hochphasen der Pandemie war ein Ziel, die Zahl von Verletzungsopfern, die das Personal zusätzlich zu Corona-Patienten belasten, so gering wie möglich zu halten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) pocht zudem regelmäßig darauf, dass durch die Pyro-Himmelsstürmer die Feinstaub-Belastung emporschnelle. Und vor allem Großstädte wollen ungezügelte Menschenmassen, wie auf dem Domplatz in Köln, vermeiden.

In manchen Städten werden aufgrund mehrerer Argumente Böllerverbotszonen ausgesprochen

Derartige Versammlungsorte, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, erkennt die Stadtverwaltung Gladbeck nicht. Rathaussprecher David Hennig ergänzt: „Gravierende Vorkommnisse im Zusammenhang mit Silvester-Feuerwerk hatten wir in den vergangenen Jahren auch nicht zu verzeichnen.“

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Gladbecks Stadtsprecher David Hennig verweist auf Spielregeln, die beim Silvester-Feuerwerk gelten.
Gladbecks Stadtsprecher David Hennig verweist auf Spielregeln, die beim Silvester-Feuerwerk gelten. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Die Corona-Situation hat sich mittlerweile beruhigt und ist nicht mehr vergleichbar mit den kritischen Vorjahren. Da erfahrungsgemäß in Gladbeck nicht exorbitant geknallt und geböllert wird, dürfte auch kein explodierender Feinstaub-Wert zu erwarten sein.

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Folglich werde kein Böller-Verbot im Stadtgebiet ausgesprochen. Die Verwaltung bleibt ihrem Statement treu: „Es ist Tradition, dass der Jahreswechsel mit einem Feuerwerk gefeiert wird. Dieses Brauchtum sollte man nicht verbieten.“ In der Ersten Sprengstoffverordnung wird ausdrücklich erlaubt, dass am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen – allerdings nur von Menschen, die mindestens 18 Jahre sind.

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Das bedeutet jedoch nicht, dass beim Leucht-Spektakel in der Neujahrsnacht keine Spielregeln einzuhalten sind. David Hennig nennt ein Beispiel: „In unmittelbarer Nähe des Krankenhauses darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.“ Gleiches gilt unter anderem für das Umfeld von Kirchen sowie Kinder- und Altersheimen. Außerdem soll es nicht schon Tage vor Silvester knallen, sondern erst wenn der Countdown des Jahres 2022 abgelaufen ist und das neue Jahr anbricht.

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