Gladbeck. Im kleinen Rahmen dürfen Gladbecker zum Jahreswechsel Raketen und Co. zünden. Öffentliche Silvester-Veranstaltungen sind wegen Corona verboten.
Die Entscheidung ist gefallen: Es wird in Gladbeck kein generelles Raketen-Verbot an Silvester geben – trotz Corona-Pandemie. Das teilt Stadtsprecher David Hennig am Donnerstagmorgen mit. „Kleinere Feuerwerke im privaten Rahmen sind erlaubt“, stellt er klar.
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Damit schließe sich die Stadtverwaltung Gladbeck dem Standpunkt der meisten Städte im Kreis Recklinghausen und in der Nachbarschaft an. Hennig: „In Bottrop wird beispielsweise auch kein Verbot ausgesprochen.“ Die hiesige Verwaltung habe die vergangenen Jahre Revue passieren lassen und festgestellt: „Wir haben hier keine größeren Treffpunkte. Es ist ja nicht so, dass sich die Menschen zum Feuerwerk etwa auf dem Willy-Brandt-Platz treffen.“ Daher mache es keinen Sinn, bestimmte Orte in Gladbeck mit einem Verbot zu belegen. Dazu bestehe keine Veranlassung.
Laut Corona-Schutzverordnung können Kommunen Feuerwerks-Verbote zum Jahreswechsel erteilen – mit Betonung auf „können“. Die Schutzregeln, um die Verbreitung des Virus einzudämmen, gelten hingegen generell.
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Also darf auch auf privaten Silvester-Partys nur eine begrenzte Anzahl von Menschen zusammenkommen. Hennig: „Öffentliche Veranstaltungen sind wegen der Schutzverordnung verboten.“