Gladbeck. Viele Gladbecker wollen Flüchtlingen aus der Ukraine helfen und bieten auch private Unterkünfte an. Doch nicht jede Wohnung ist dafür geeignet.
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Millionen Menschen sind seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflohen. In Gladbeck haben mittlerweile 344 Flüchtlinge Sicherheit gefunden. Viele Einheimische wollen ihnen helfen. Manche bieten auch Wohnraum für die Menschen aus der Ukraine an. Aber die Stadtverwaltung schlägt manche Offerten aus – aus verschiedenen Gründen.
„Die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine ist, neben der Aufnahme der Sozialleistungen, derzeit die wichtigste Aufgabe der Sozialverwaltung in Gladbeck im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise“, betont Stadtsprecher David Hennig. Immer wieder meldeten sich Privatleute, die Wohnraum zur Verfügung stellen wollen – allerdings „deutlich weniger als zu Anfang des Krieges“. Und nicht alles erfülle die notwendigen Voraussetzungen: „Es sind immer wieder Angebote in der Prüfung.“
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat bisher rund 20 Mietangebote abgelehnt
Weisen die Wohnungen zu hohe Mieten auf, bestehen große Mängel oder gar eine Unbewohnbarkeit, werden die Angebote abgelehnt. Hennig stellt fest: „Bisher wurde bei rund 20 Mietangeboten so verfahren.“
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Die Gründe waren unterschiedlich. Neben baulichen Mängeln seien auch Wohnungen mit hohem Renovierungsbedarf darunter gewesen. Hennig ergänzt: „Teilweise waren die Wohnungen auch erst zu einem späten Zeitpunkt – zum Beispiel ab August – frei oder konnten nur einen kurzen Zeitraum angemietet werden, so dass sie ebenfalls nicht in Frage kamen.“
Stand Montag befinden sich 344 Flüchtlinge aus dem Kriegsland in Gladbeck. Hennig: „Davon sind 148, zehn mehr als in der vergangenen Woche, über die Stadt untergebracht.“ Die meisten Neuankömmlinge haben sich nach Rathaus-Angaben über private Kontakte oder selbstständig eine Wohnung gesucht. „Insgesamt hat die Stadtverwaltung 128 Wohnungen in unterschiedlichen Größen über das gesamte Stadtgebiet verteilt angemietet; 14 werden davon aktuell von Ukrainerinnen und Ukrainern genutzt“, teilt David Hennig mit. Die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge erfolge überwiegend in Wohnungen, dort leben derzeit 61 ukrainische Menschen. Eine der anderweitigen Möglichkeiten wäre beispielsweise das St.-Suitbert-Hausdes Caritasverbands Gladbeck an der Brauckstraße. Der Standort Wehlingsweg sei hingegen noch nicht belegt.
Hennig sagt über die privaten Offerten: „Das hilft uns sehr. Jedoch kommt es auch in Gladbeck vor, dass Eigentümer und Eigentümerinnen Wohnungen anbieten, deren Mieten zu hoch sind oder die generell nicht den notwendigen Anforderungen entsprechen.“
Berechnung der Bedarfe
Der Kreis Recklinghausen beurteilt die Angemessenheit der Bedarfe für eine Unterkunft anhand der Bruttokaltmiete. Gladbecks Stadtsprecher David Hennig erklärt: „Zur Richtwertermittlung addiert er die Richtwerte für angemessene Nettokaltmieten mit den kalten Nebenkosten, die sich aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds für NRW ergeben.“Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gelten als angemessen, „wenn die Bruttokaltmiete die Richtwerte für angemessene Bruttokaltmieten nicht übersteigen“. Die Angemessenheit der Heizkosten werde separat beurteilt.Hennig: „Es kommt aber auch vor, dass Wohnungen angemietet werden, die leicht über den Werten des schlüssigen Konzeptes liegen. Hierbei handelt es sich aber beispielsweise um größeren Wohnraum, der für Wohngemeinschaften genutzt werden kann.“
Doch welche Kriterien müssen erfüllt sein? Dazu der Stadtsprecher: „Die Unterbringung muss angemessen sein.“ Die Fachleute des Amtes für Soziales und Wohnen „schauen sich jedes Angebot genau an und nehmen anhand fester Kriterien eine Bewertung vor“. Besonders im Blick stehen Gesichtspunkte wie: Größe der Wohnung, Anzahl der Zimmer, Lage der Wohnung im Haus, Raumaufteilung, angemessener Mietpreis, Struktur der Nachbarschaft, Lage – also beispielsweise die Nahversorgung sowie die Standorte von Schulen und Kinderbetreuungsmöglichkeiten – und Mietdauer.
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Grundsätzlich orientiere sich die Stadtverwaltung Gladbeck bei der Miethöhe an den Werten aus dem „Schlüssigen Konzept zur Festsetzung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft (Bruttokaltmiete) und Heizung“ des Kreises Recklinghausen. „Der Kreis Recklinghausen lässt die Angemessenheitsgrenzen seit 2013 von einem externen Anbieter herleiten. Grundlage sind aktuell die Mieten aus den acht Quartalen IV/2018 bis III/2020“, führt Hennig aus. Hierbei bilde im Kreis Recklinghausen jede der zehn Städte einen eigenen Vergleichsraum. In jedem werden die Mietobergrenzen für fünf Haushaltsgrößen so festgelegt, dass Bedarfsgemeinschaften ein Drittel der öffentlich inserierten Wohnungen in angemessener Größe anmieten können: „Damit lässt sich ihr Unterkunftsbedarf decken.“
So genannte Mietspektrenkurven bilden wertungsfrei die augenblicklichen Verhältnisse am lokalen Mietwohnungsmarkt ab. Hennig fügt hinzu: „Außerdem werden die kalten Nebenkosten von vermieteten Wohnungen im Kreis Recklinghausen mittels Jobcenter-Daten ausgewertet.“