Gladbeck. Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrer Heimat flüchten, und in Gladbeck angekommen sind, finden hier wichtige Informationen.
Wo erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrer Heimat flüchten mussten, in Gladbeck Hilfe? Wir haben wichtige Fragen für Geflüchtete gesammelt und die Verwaltung der Stadt um Antworten gebeten:
Wo bzw. bei welcher Behörde müssen sich Geflüchtete melden, wenn sie in unserer Stadt ankommen? Was ist die erste Anlaufstelle? Wo gibt es erste Hilfe?
Die Stadt teilt dazu mit: „Die erste Anlaufstelle für Menschen aus der Ukraine ist das Bürgeramt der Stadt Gladbeck im neuen Rathaus (Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck). Betroffene können sich zur ersten melderechtlichen Anmeldung an Phil Almon unter der Telefonnummer 02043/99-2026 während der regulären Öffnungszeiten (von Montag bis Mittwoch sowie Freitag, 8.30 bis 12 Uhr, von Montag bis Mittwoch 13.30 bis 15.30 Uhr sowie Donnerstag von 13.30 bis 17.30 Uhr) wenden. Es wird gebeten, im Rahmen der Anmeldung Kontaktdaten zu hinterlassen.
Die Ausländerbehörde nimmt dann zur Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation Kontakt auf. Fragen können während der allgemeinen Öffnungszeiten telefonisch unter Tel. 02043/99-2230 oder per E-Mail an auslaenderamt@stadt-gladbeck.de gestellt werden.
Welche Aufenthaltsdokumente/Visa/Asyl-Dokumente brauchen die Flüchtlinge? Wo und wie erhalten sie diese Dokumente?
„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine Rechtsverordnung erlassen, mit der aus der Ukraine Vertriebene im Bundesgebiet vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden. Sie ist am 9. März 2022 in Kraft getreten und ist rückwirkend zum 24. Februar 2022 anwendbar.
Die Verordnung dient dazu, die Einreise und den Aufenthalt der Betroffenen zu erleichtern und den Vertriebenen die Möglichkeit und die zunächst erforderliche Zeit für die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet zu geben und sie damit vor dem Hineinwachsen in einen unerlaubten Aufenthalt zu schützen.
Die Regelung ist zunächst bis zum 23. Mai 2022 befristet. Innerhalb dieses Zeitraums muss nach derzeitigem Stand eine Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG erfolgen.“
Wie kommen die Flüchtlinge an eine Unterkunft? Bei welcher Behörde müssen sie sich melden?
Ukrainerinnen und Ukrainer, die ihre Heimat verlassen mussten, und in Gladbeck eine Unterkunft suchen, sollten sich laut Stadt beim Amt für Soziales und Wohnen unter Tel. 02043/99-2600 oder per E-Mail an asyl@stadt-gladbeck.de melden.
Wie erhalten Geflüchtete Geld? An welche Behörde müssen sie sich wenden?
Dazu erklärt die Stadt: „Flüchtende haben nach der Anmeldung und Registrierung in Gladbeck Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierzu zählt auch die medizinische Grundversorgung. Bitte wenden Sie sich an das Amt für Soziales und Wohnen unter Tel. 02043/99-2600 oder per E-Mail an asyl@stadt-gladbeck.de.“
Erhalten die Flüchtlinge eine Fahrkarte für den ÖPNV? Wenn ja, wo erhalten sie diese? Welche Unterlagen benötigen sie dafür?
„Flüchtende mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Anspruch auf ein Sozialticket. Unterlagen werden dafür nicht benötigt. Das Ticket wird im Amt für Soziales und Wohnen, ohne vorherige Terminabsprache, ausgestellt. Aktuell können ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland kostenlos Bus und Bahn fahren.“
An welche Stelle muss ich mich als Geflüchteter wenden, wenn ich eine Arbeit suche?
Die Stadt empfiehlt an dieser Stelle zwei Kontaktstellen: 1. die Agentur für Arbeit Gladbeck (hier finden Sie die Internetseite) 2. Frau Sonja Huxoll, Casemanagerin im Kommunalen Integrationsmanagement (KIM), Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 658 816.
Wie erhalte ich einen Kita-Platz oder einen Schul-Platz für mein Kind?
Infos zu Kita-Plätze
„Es werden nicht extra Kita-Plätze für Flüchtlinge angeboten. Eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen muss über den Kita-Navigator vorgemerkt werden.
Die Stadt Gladbeck bietet niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen an. Im Souterrain der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule finden viermal pro Woche (Montag bis Donnerstag) Eltern-Kind-Gruppen statt.
Zudem werden über das Bundesprojekt „Kita-Einstieg“ niedrigschwellige Angebote gefördert. Familien werden damit zum Beispiel über die Möglichkeiten der frühen Bildung in Deutschland aufgeklärt und über das System der Kindertagesbetreuung informiert.
Ansprechpersonen für die Projekte sind Miriam Funk (Tel. 02043/99-2416) sowie die Mitarbeitenden Noura Khazneh, Ornella Mulla und Alina Dalhaus (Tel. 02043/99-2529, Raum 205 im MIKADO).“
Infos zu Schul-Plätzen
„Der Besuch einer Schule ist grundsätzlich möglich. Die Kinder können die ihrem Wohnort nächstgelegene Schule besuchen. Im Vorfeld sollte jedoch eine Beratung der ankommenden Familien durch Lehrkräfte, die für das Kommunale Integrationszentrum tätig sind, erfolgen. Die Beratung ist nach telefonischer Terminabstimmung möglich:
- Für Kinder im Grundschulalter (zwischen 6 und 10 Jahren) im Gebäude der Wittringer Schule, Bottroper Str. 55, 45964 Gladbeck. Ansprechpartner ist Herr Guerdelli, Tel. 0177/1596261, donnerstags von 9 bis 13 Uhr.
- Für Kinder und Jugendliche (ab 10 Jahren) im Gebäude der Erich-Fried-Schule, Kortenkamp 19 - 21, 45968 Gladbeck. Ansprechpartnerin ist Frau Gutowski, Tel. 02043/962113 oder per E-Mail an Frau.Gutowski@e-fried.de.
- In den Schulferien sind die Lehrkräfte nicht erreichbar.
Wo erhalten Frauen und Mädchen Hilfe, die Gewalt erfahren haben?
Frauen und Mädchen, die Gewalt erfahren haben, können sich unter anderem an die Frauenberatungsstelle, Wilhelmstr. 46, 45964 Gladbeck, wenden. Tel: 02043/666 99, team@frauenberatungsstelle-gladbeck.de.
Wo erhalten Geflüchtete gratis Kleidung oder Lebensmittel?
„Aktuell gibt es noch keine Angebote für eine kostenfreie Einkleidung. Kostenfreie Lebensmittel finden Sie an den Ausgabenstellen der Organisation Foodsharing Gladbeck. Weitere Angebote sind nicht bekannt. Die Flüchtenden erhalten jedoch ab dem ersten Tag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Durch diese Leistungen kann der Lebensunterhalt grundsätzlich sichergestellt werden.“
Wer hilft Geflüchteten, wenn sie weitere Fragen habe?
„Bitte wenden Sie sich an das Amt für Soziales und Wohnen unter Tel. 02043/99-2600 oder per E-Mail an asyl@stadt-gladbeck.de oder an die ortsansässigen Hilfsorganisationen (weitere Informationen).“