Gladbeck. Das nach einem Brand zwangsgeräumte Hochhaus am Busfortshof in Gladbeck kann weiterhin nicht bezogen werden. Das ist der Grund.
Auch bald sieben Monate nach der Zwangsräumung des Problemhochhauses Busfortshof 18 im Gladbecker Süden „ist eine Wiederaufnahme der Nutzung nicht absehbar“, sagt Stadtsprecher David Hennig auf Anfrage. Das achtgeschossige Wohngebäude weise weiterhin zahlreiche von der Bauaufsicht der Stadtverwaltung aufgelistete Mängel auf, die eine Rückkehr der Mieter verhinderten.
Es seien zwar unkoordiniert teils kleinere Arbeiten erfolgt, aber nichts, „was zum Beispiel die erheblichen Mängel im Brandschutz beseitigt hat“, so Hennig weiter. Die im Vorfeld von der Bauaufsicht der Stadt bereits angemahnte Gefahr für die 157 Mieter war deutlich geworden, als im März dieses Jahres die Feuerwehr zum Hochhaus in Brauck ausrücken musste, weil ein Kellerraum in Flammen stand. Brandstiftung, wie sich später herausstellte, ein Täter konnte nicht ermittelt werden. Da weiterhin, wie zuvor schon bemängelt, vorgeschriebene Brandschutztüren im Gebäude fehlten, wurde die Zwangsräumung der Immobilie angeordnet, die einer Eigentümergemeinschaft gehört.
31 ehemalige Bewohner des Brandhochhauses leben noch in städtischen Notunterkünften
Insgesamt 24 Wohnungen mussten die Mieter verlassen, für die mit wenig Vorlaufzeit neue Bleiben gefunden werden mussten. Derzeit 66 Menschen sind in von der Stadt angemieteten Wohnungen untergebracht und 69 haben eingeständig eine neue Unterkunft gefunden. Weitere 31 leben noch in städtischen Notunterkünften mit teils beengten Verhältnissen. „Die Tatsache, dass es sich auch um Familien mit sechs bis acht Personen handelt, macht es sehr schwierig, auf dem Immobilienmarkt etwas zu finden, da es hier kaum passende Wohnungen gibt“, so David Hennig.
In das stillgelegte Hochhaus Busfortshof würden einige Altmieter sicher gerne zurückkehren. Dies ist aber nicht möglich, solange die gravierendsten der 67 Mängel, die die Bauaufsicht nach dem Brand aufgelistet hatte, beseitigt sind. Das waren zum Beispiel fehlende Brandschutztüren, Rauchentlüftungen oder Undichtigkeiten im Dach, bis hin zu zerstörten Fenstern oder zugemüllten Treppenhäusern und Kellerfluren. Die zügige Abarbeitung der Mängelliste zur Aufhebung der Nutzungsuntersagung wird durch die Eigentumsverhältnisse erschwert, da die 24 Wohnungen zehn unterschiedlichen Besitzern gehören.
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An der Schrottimmobilie Erlenkrug tut sich seit Jahren nichts
Es sei nicht unmöglich, die Brandschutzmängel zu beseitigen, dazu seien jetzt die Eigentümer am Zuge, entsprechend zu investieren und tätig zu werden, sagt Hennig. Was passieren kann, wenn Investitionen unterbleiben oder das Geld fehlt, ist an der weiteren Problemimmobilie am Erlenkrug zu sehen.
Dort ruht seit Jahren die Baustelle. Das entkernte Gebäude an der Buersche Straße ist für viele Bürgerinnen und Bürger ein visueller Schandfleck. Die Stadt Gladbeck sei hier nicht untätig, „und weiter daran, Lösungen zu entwickeln“, unterstreicht Stadtsprecher David Hennig. Es gebe aber „noch nichts Spruchreifes zu verkünden“.