Gladbeck. Zwei Männer haben sich vor Gericht wegen dreisten Diebstahls an Senioren in Gladbeck verantworten müssen. Darum wurden sie jedoch freigesprochen.

Drei gutgläubige Seniorinnen sind in Gladbeck von zwei dreisten Dieben, die sich als Mitarbeiter der Stadtverwaltung bzw. einer Wohnungsgesellschaft ausgegeben hatten, um Geld und Schmuck gebracht worden. Es war die bekannte Masche: Einer lenkte das Opfer ab, der Komplize verschwand im Schlafzimmer, angeblich um Heizungen und Fenster zu kontrollieren, und machte Beute. Die beiden Männer, die sich deshalb vor dem Schöffengericht am Amtsgericht wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall verantworten mussten, sind freigesprochen worden.

Die Taten seien Dominik B. (40) und seinem fünf Jahre jüngeren Bruder Jonathan nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung. Das lag vor allem daran, dass die Täterbeschreibung der betagten Opfer bei der Polizei, was Größe und Alter betrifft, wenig Ähnlichkeit mit den Angeklagten aufwiesen.

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Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidiger

Aus einer Auswahl an Lichtbildern waren sich die Seniorinnen bei der Identifizierung der Täter zwar recht sicher, aber das Gericht folgte der Argumentation der Verteidiger: Die von der Polizei aufgenommenen Fotos der Angeklagten unterschieden sich deutlich von den virtuell erstellten Aufnahmen anderer Gesichter. Und auch im Gerichtssaal hatten die Opfer – eine Frau wegen einer starken Sehbehinderung – die Männer nicht als Täter erkannt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden zudem keine der gestohlenen Schmuckstücke gefunden. Selbst die Staatsanwältin hatte in diesen drei Fällen auf Freispruch plädiert.

Anders im vierten Anklagepunkt: Zwei Männer hatten sich Zutritt zur Wohnung eines 92-jährigen, inzwischen verstorbenen Mannes verschafft. Dort allerdings wurde nichts gestohlen, wohl weil der Enkel des Rentners, ein Polizeibeamter, zu Besuch kam und misstrauisch wurde. Einen Dienstausweis konnten sie ihm nicht zeigen, nannten zunächst mehrere Firmen, für die sie im Einsatz seien und behaupten dann, sie seien gekommen, um Daten zu sammeln und weiter zu verkaufen. Der Enkel verständigte seine Kollegen.

Die Staatsanwältin forderte neun bzw. fünf Monate Haft

Dieser versuchte gemeinschaftliche Diebstahl sei den Angeklagten durch die Zeugenaussage des Enkels nachgewiesen, so die Staatsanwältin und forderte für den mehrfach vorbestraften 40-Jährigen neun, für seinen bisher unbescholtenen Bruder fünf Monate Haft, jeweils mit dreijähriger Bewährungszeit.

Das Gericht aber folgte der Argumentation der Verteidiger: Die Diebstahlsabsicht sei nicht nachzuweisen. Die Brüder hätten sich nach Angaben des 92-Jährigen bei der Polizei mit ihm im Wohnzimmer unterhalten, bis der Enkel kam, keiner von ihnen habe den Raum verlassen. Dass sie tatsächlich Daten sammeln oder, wie einer der Verteidiger sagte, den alten Mann zu einem Wechsel des Stromanbieters bewegen wollten, um Provision zu kassieren, sei nicht zu widerlegen.