Gladbeck. Der Verwalter spricht von Schikane der Stadtverwaltung. Im Rathaus aber sieht man immer noch Mängel am Hochhaus an der Märker Straße.
Der Verwalter spricht von Schikane der Stadtverwaltung. Im Rathaus aber ist man überzeugt, nur mit konsequenten Maßnahmen Schlimmeres verhindern zu können. Die Rede ist vom Hochhaus Märker Straße 4 in Brauck.
Verwalter liegt im Dauerclinch mit der Stadtverwaltung Gladbeck
Richard Kujawa aus Herten hat im September 2018 die Verwaltung des achtgeschossigen Gebäudes aus den 60er Jahren, das einer Eigentümergemeinschaft gehört, übernommen. Seitdem liegt er quasi im Dauerclinch mit dem Bauordnungsamt. „Aus dem Rathaus werden mir nur Knüppel zwischen die Beine geworfen. Gemeinsames Handeln wäre sinnvoller und effektiver“, beschwert sich Kujawa.
Bei seinem Amtsantritt war das Gebäude in einem desolaten Zustand: der Aufzug defekt, Glasscheiben der Haustür zertrümmert, herausgerissene Klingel- und Lichtschalter, an einigen Wohnungstüren gab es Aufbruchspuren. Mieter hatten Teile ihres Mobiliars in den Hausflur ausgelagert. Rund ums Haus lag Abfall, sogar das Flachdach des Hochhauses diente als „Sperrmülldeponie“…
Der Aufzug funktioniert wieder, die Schäden nach einem Brand sind behoben, sagt der Verwalter
„Ich habe seither viele Mängel beseitigen lassen und einen Hausmeister eingestellt“, sagt Richard Kujawa. Der Aufzug funktioniere wieder, die Leitungsrohre im Keller und die Steigleitungen zu allen Wohnungen seien erneuert, die Schäden nach einem Brand, bis auf den Anstrich im Dachgeschoss, beseitigt. Den Rattenbefall rund ums Haus habe man zudem deutlich reduzieren können. Kujawa: „Und trotz aller Anstrengungen gibt das Bauordnungsamt keine Ruhe. Von Anfang an listet die Sachbearbeiterin Mängel auf, die es gar nicht gibt oder die nicht nachvollziehbar sind. Angeblich fehlende Rauchschutztüren im Keller zum Beispiel existierten, eine beschädigte Lichtkuppel war längst ersetzt.“
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Aktuell verlange das Bauordnungsamt von ihm, dafür zu sorgen, dass ein etwa zwei Meter hoher Zaun an einer Terrasse und provisorische Verkleidungen an Balkonen entfernt werden. Kujawa: „Es fällt dem Amt jetzt, nach Jahren, auf, dass solche Veränderungen genehmigungspflichtig sind.“ Außerdem soll er, wegen der Stolpergefahr, fehlende Pflastersteine vor dem Kellertreppenabgang ersetzen lassen anstatt die Fläche mit Sand und Rasen zu begradigen.
Und schließlich fordere das Amt, an fünf Wohnungstüren Gummidichtungen anbringen zu lassen, weil sie nicht dicht schließen und im Brandfall Qualm in die Wohnungen dringen könne. Der Verwalter hält vor allem den letzten Punkt für willkürlich: „Warum fünf Wohnungstüren? Was ist mit den anderen 32? Die sind genauso alt.“ Überhaupt wundern ihn die jüngsten „Entdeckungen“ der Verwaltung: „Ich habe Hausverbot erteilt, wenn ich nicht vor Ort bin. Einen gemeinsamen Besichtigungstermin verweigert das Ordnungsamt nämlich.“
Für die Stadt gehört die Märker Straße 4 nach wie vor zu den Problem-Immobilien in Gladbeck
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Situation im und rund ums Haus nach wie vor alles andere als zufriedenstellend. Das Gebäude gehöre zu den „Problem-Immobilien“ mit zahlreichen Mängeln, heißt es aus dem Rathaus. Es stehe deshalb seit langem im Fokus der Bauordnung und der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe „Problem-Immobilien“. Die dort Mitarbeitenden hätten den klaren Auftrag, diese Immobilien „eng zu begleiten und mit Priorität auf einen ordnungsgemäßen Zustand hinzuwirken“ – mit ausdrücklicher Rückendeckung des Verwaltungsvorstands und der Politik.
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Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer betont: „Wir werden gegen die Verantwortlichen von Problem-Immobilien, die eine Gefahr und Belästigung für ihre Nachbarschaft und ihre Bewohnerinnen und Bewohner darstellen, immer mit allen Möglichkeiten vorgehen, die uns gegeben sind. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten zu verhindern, dass weitere Situationen in der Stadt entstehen, wie wir sie in der Steinstraße erleben mussten.“
Das Verwaltungsgericht ist auch bereits seit geraumer Zeit mit dem Fall beschäftigt
Eine Annäherung scheint nicht in Sicht. Im Gegenteil: Das Verwaltungsgericht beschäftigt sich auf Initiative des Verwalters bereits seit geraumer Zeit mit dem Fall, wegen der unangemeldeten „Besuche“ der Verwaltung will Richard Kujawa Strafanzeige erstatten. Reaktion aus dem Rathaus: Selbstverständlich könne man Ordnungsbehörden oder die Polizei nicht mit einem „Hausverbot“ von ihrer Arbeit abhalten. Das öffentliche Interesse an der Überprüfung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben überwiege das private Interesse.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen erfüllen lediglich ihre Aufgaben. Nichtsdestotrotz bleibt es dem Verwalter unbenommen, die vorhandenen Instrumente des Rechtsstaates zu nutzen, um das städtische Handeln gerichtlich überprüfen zu lassen.“ Das Bauordnungsamt hat Kujawa im Gegenzug eine Frist zur Beseitigung der Mängel bzw. zur Vergabe der entsprechenden Aufträge gesetzt und droht ein Zwangsgeld an.
>> Wenn von Problem-Immobilien die Rede ist, hat das häufig auch mit Bewohnern zu tun, wie das Beispiel des Hochhauses Steinstraße 72 zeigt. Richard Kujawa ist bewusst, dass an der Märker Straße 4 auch Menschen wohnen, die sich nicht an Regeln halten. Einigen Mietern hat er nach eigenem Bekunden wegen ihres Fehlverhalts gekündigt, bei manchen klappte es nur per Räumungsklage.
Aktuell sind nur 14 der 37 Wohnungen vermietet. Er sei dabei, „eine neue Mieterstruktur aufzubauen“, versichert der Verwalter. Im Rathaus hört man das gern: „Es freut uns, wenn für das Hochhaus ein neues Belegungskonzept umgesetzt werden soll. Dies bestätigt uns in unserer Arbeit, aber wir werden das Haus trotzdem weiter im Blick behalten."
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