Essen. Bargeld, Schmuck und einen Tresor hatte eine dreiste Einbrecherin und ihre Komplizin aus einem Wohnhaus mitgehen lassen. Nicht unbemerkt: Eine Nachbarin schaffte es, die zart gebaute Angeklagte der Polizei zu übergeben. Vor Gericht bekam sie ein Jahr Haft ohne Bewährung - trotz Schwangerschaft.

Einbrecher, die fremde Wohnungen ausräumen, gehen kaum ein Risiko ein. Es sei denn, sie treffen auf eine beherzte Katernbergerin und werden von ihr der Polizei übergeben. Diese bittere Erfahrung musste eine 23 Jahre alte Angeklagte machen, die am Dienstag vom Schöffengericht zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt wurde.

„Sie ist eine Wiederholungstäterin, der auch keine gute Sozialprognose bescheinigt werden kann“, begründete Amtsrichterin Heike Stumm die Entscheidung. Auch die Schwangerschaft der zart gebauten Angeklagten, die im Juni ein Kind erwartet, stimmte das Gericht nicht milde. Die in Sarajevo geborene Angeklagte, die keinen Schulabschluss besitzt und keinen Beruf gelernt hat, verfügt neben einer Wohnung in Kray noch über einen Wohnsitz in Belgien. Vor drei Jahren wurde sie in Nürnberg wegen Wohnungseinbruchs zu einer Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. „Das sind keine festen sozialen Strukturen“, betonte die Richterin im Urteil. Sie sprach angesichts der Vorstrafe auch die kriminelle Energie der 23-Jährigen an, die Tat zeuge zudem von einem planvollen Vorgehen.

Dreist war die Angeklagte am 29. Januar mit einer unbekannten Komplizin im Essener Stadtteil Katernberg aufgetreten. Um 11.20 Uhr waren die beiden in ein Haus an der Katernberger Straße eingebrochen, hatten Bargeld und Schmuck zusammengerafft. Einen Tresor wickelten sie in ein Bettlaken und spazierten damit auf die Straße, gingen zu einem Haus auf der anderen Straßenseite.

In den Schwitzkasten genommen

Was das Duo nicht ahnte: Eine 50 Jahre alte Nachbarin beobachtete die beiden Frauen und folgte den Schleifspuren des Tresors in den Keller. Kurz schätzte die Katernbergerin die Lage ein: „Ich dachte, bei der Größe schaffst du eine von ihnen.“ Dann schildert sie dem Gericht, wie „die andere erst auf mich eintrat und danach stiften ging“. Sie selbst kümmerte sich um die Angeklagte, hielt sie im Schwitzkasten. So sicher hatte sie die 23-Jährige im Griff, dass sie sogar noch das Akku aus deren Handy nahm, als es schellte. Dann ging sie mit ihr zur Haustür, um über die Klingeln Nachbarn zu alarmieren. Wie sie das geschafft habe, will Richterin Stumm wissen. Die 50-Jährige antwortet knapp und anschaulich: „Ich war auch verwundert – aber bei der Gewichtsklasse.“

Dass sie schwanger sei, hätte die Angeklagte mehrfach gerufen, aber das stoppte die Katernbergerin nicht. Mitleid hat sie aus anderen Gründen mit der jungen Frau: „Sie ist ja auch Opfer einer, na ja, Organisation.“ Nein, aktiv aggressiv sei diese nicht gewesen, entlastet sie die Angeklagte und zeigt eine gewisse Rechtskenntnis: „Die wissen ja, dass sie bei Körperverletzung länger sitzen.“