„Wir sind betroffen, wenn gerade junge Leute Taten begehen, deren Eltern aus dem Libanon nach Deutschland kamen, um der Gewalt dort zu entgehen“, sagte Günter Busold, Vorsitzender Richter der Jugendstrafkammer, gestern im Urteil gegen drei Libanesen ( 16, 21 und 26 Jahre), die das Gericht nach vorheriger Absprache wegen gefährlicher Körperverletzung zu milden Bewährungsstrafen verurteilt hatte. Ein junger Mann wäre durch ihre Messerstiche fast gestorben, konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. „Dass er lebt, war Verdienst der Ärzte“, macht der Richter den Angeklagten klar.

Den kleinen Bruder wollten die beiden Großen rächen. Der war von dem späteren Opfer zuvor leicht verletzt worden und hatte die Familie um Hilfe gebeten. „Wenn ihr Eier habt, kommt ihr raus“, tönten sie deshalb an jenem 11. Februar 2011 vor der Haustür des Opfers an der Sybelstraße in Frohnhausen. Das ließen sich Brüder und Begleiter der deutschen Familie nicht zweimal sagen. Sie stürmten raus und es kam zu einer wilden Prügelei, die mit dem Einsatz des Messers und Schlägen mit einer Taschenlampe endete. Sechs Stiche trafen das Opfer, zwei in der Lunge. Als sich die Mutter des schwer Verletzten mit ihrem Hund nähert, verschwinden die Libanesen. Es sei eigentlich ein Zufall gewesen, wer Täter und wer Opfer wurde, erklärte Verteidiger Uwe Hansen. So sprach das Gericht den deutschen Beteiligten auch einen „erheblichen Verursachungsbeitrag“ zu.

„Probleme werden nicht dadurch gelöst, dass man sich die Köpfe einschlägt“, versucht der Richter den Angeklagten klar zu machen. Für sie erwies es sich als günstig, dass die Tat zwei Jahre zurück liegt. In dieser Zeit, das bewertete die Kammer sehr positiv, ließen sich alle drei nichts mehr zu Schulden kommen. Der jüngste, zur Tatzeit erst 14 Jahre alt , war schon früh geständig. Er kam mit einer Bewährungsjugendstrafe von einem Jahr zwei Monaten davon, muss 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Die anderen zogen mit Geständnissen nach. Der 21-Jährige, reichlich vorbelastet, bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr zehn Monaten und muss 80 Stunden arbeiten. Mit einem Jahr acht Monaten zur Bewährung durfte der 26-Jährige nach Hause gehen. Er muss in Raten 1 200 Euro an die Landeskasse zahlen. „Vielleicht lernt man ja aus dem Strafverfahren“, hofft der Richter.