Essen.

Der Sex-Prozess gegen den mehrfach vorbestraften Angeklagten Klaus-Dieter W. (52) ist geplatzt, weil einer der Berufsrichter der VII. Strafkammer „langfristig erkrankt“ ist, wie Wolfgang Schmidt, Sprecher des Essener Landgerichtes, am Montag bestätigte. Dadurch kann das am 6. Februar gestartete Verfahren nicht mehr innerhalb der gesetzlichen Frist fortgesetzt werden, es muss an einem späteren Termin neu aufgerollt werden.

Mehrfach hatte die Justiz Klaus-Dieter W. in der Vergangenheit wegen Sexualstraftaten verurteilt, zum Schluss sogar die Sicherungsverwahrung verhängt. Auf Anordnung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kam er aus rechtlichen Gründen frei, obwohl alle Experten Wiederholungsgefahr fürchteten. Als er 2011 nach seiner Entlassung eine Wohnung in Essen nahm, bewachten Polizei und Justiz ihn zunächst engmaschig. Später wurden die Maßnahmen gelockert, weil er sich offenbar an die Auflagen hielt.

Lockerung ausgenutzt

Klaus-Dieter W. soll die Lockerung jedoch ausgenutzt haben. Junge Männer aus einem benachbarten Heim für geistig Behinderte in Frillendorf soll er in seine Wohnung geholt und mit ihnen sexuell gegen Geld verkehrt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm jetzt vor, erkannt zu haben, dass die geistig behinderten Männer gar nicht in der Lage waren, ihre Ablehnung auszudrücken. Das wäre als sexueller Missbrauch von Widerstandsunfähigen strafbar.

Durch die Erkrankung eines Berufsrichters der VII. Strafkammer müssen jetzt alle Zeugenaussagen wiederholt werden. Kurzzeitig drohte nach Platzen des Prozesses auch, dass der Haftbefehl gegen Klaus-Dieter W. aufgehoben wird. In Freiheit kommt er aber nicht. Die VII. Strafkammer entschied am Montagnachmittag, ihn weiter in U-Haft zu lassen. Ein Beschluss, der automatisch vom Oberlandesgericht Hamm überprüft wird.

Drei weitere Verfahren

Was aus den aktuell drei laufenden Verfahren wird, an denen der Richter beteiligt ist, bleibt zunächst offen. Von seinem Gesundheitszustand wird es abhängen, ob diese Verhandlungen noch innerhalb der gesetzlichen Fristen fortgesetzt werden können. Betroffen ist unter anderem ein Großverfahren gegen Kokain-Dealer aus Dorsten, Spanien und Kolumbien.