Gelsenkirchen. . Im Prozess ging es um die handgreifliche Auseinandersetzung von Mitgliedern zweier türkischer Familien, bei dem schließlich ein eigentlich unbeteiligter Mann, der nur schlichten wollte, mit vier Messerstichen vom Angeklagten schwer verletzt wurde. Für fünf Jahre muss der deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis, so urteilte gestern die Kammer.
„Diese Art von Selbstjustiz ist unerträglich und nicht zu akzeptieren“, wettert Andreas Labentz, Vorsitzender des Essener Schwurgerichtes, sichtlich zornig und spricht damit sowohl den Angeklagten (38) aus Gelsenkirchen als auch dessen Familienmitglieder im Zuschauerraum an. Im Prozess ging es um die handgreifliche Auseinandersetzung von Mitgliedern zweier türkischer Familien, bei dem schließlich ein eigentlich unbeteiligter Mann, der nur schlichten wollte, mit vier Messerstichen vom Angeklagten schwer verletzt wurde. Für fünf Jahre muss der deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis, so urteilte gestern die Kammer.
„Sie lügen“, wirft Labentz dem Angeklagten im Urteil vor. Er habe versucht mit seiner Einlassung die Kammer hinters Licht zu führen. Lügen wirft der Richter auch Zeugen aus der Familie vor. Auf sie warten Prozesse wegen Falschaussage.
Familie unterstützt Angeklagten mit Lügen
Das ist passiert: Eine Frau war Auslöser für die Ereignisse am 15. September vergangenen Jahres in einer Gaststätte an der Hochstraße. Die Frau provozierte absichtlich ihren Freund, indem sie sich dem nichtsahnenden angetrunkenen Angeklagten zuwendete. Die beiden Männer prügelten sich. Der Angeklagte erlitt Verletzungen im Gesicht. Das spätere Opfer, ein Bruder der Wirtin, schickt ihn nach draußen. Statt zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, treffe der Angeklagte „eine Fehlentscheidung“, so Labentz. Er holte Verstärkung. Vor der Gaststätte trafen sie auf den Sohn der Wirtin. Er wird ihr Opfer.
Der Angeklagte bestreitet im Prozess die Messerstiche. Die Familie unterstützt ihn, behauptet, er sei längst zur Behandlung eigener Verletzungen in der Klinik gewesen, als zugestochen worden sei. Für die Kammer bleiben unbeteiligte Zeugen, denen sie vertraut und glaubt. „Das Gelüge ist nicht harmlos, ist kein Spiel“, redet der Richter der Familie im Saal noch einmal ins Gewissen, weil es ein Gericht daran hindere die Wahrheit zu finden.