Essen/Gelsenkirchen. Für ihren besonders schweren Raub müssen zwei Essener (54 und 58) für nur sechs Jahre in Haft. Sie hatten im Oktober vergangenen Jahres eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen überfallen und sich anschließend eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei durchs Ruhrgebiet geliefert.
Für sechs Jahre müssen zwei Essener (54 und 58) wegen besonders schweren Raubes ins Gefängnis, weil sie am 8. Oktober 2012 die Sparkassenfiliale an der Horster Straße in Buer überfallen haben. So urteilte am Montag das Essener Landgericht. Von „bürgerlichen Bankräubern“ sprach Richterin Jutta Wendrich-Rosch im Urteil und erklärte schließlich, dass sich die Kammer zu einem „äußerst milden Urteil durchgerungen“ habe.
Einem Gelsenkirchener war es zu verdanken, dass die Polizei den Tätern so schnell auf die Spur kam. „Er reagierte geistesgegenwärtig“, lobte die Richterin. Der 37-Jährige hatte die Räuber damals beobachtet und sofort die Behörden informiert. Als sie die Sparkassenfiliale verließen, mit einer Beute von 125.000 Euro, folgte er ihnen und sah, dass sie in einen um die Ecke geparkten schwarzen Pick-Up stiegen und verschwanden. Mit diesen Informationen konnten die Beamten sofort die Verfolgung aufnehmen. Eine Stunde später wurden die Täter nach einer aufwändigen Jagd durchs Ruhrgebiet in Essen verhaftet.
Überraschendes Geständnis
In der Sparkasse hatten sie sieben Opfer zurückgelassen, sechs von ihnen gefesselt und eingesperrt im Keller. Über die Ängste, die sie als maskierte, bewaffnete Männer bei den Opfern auslösten, hatten sie sich offenbar erst nach der Tat Gedanken gemacht. Positiv wertete die Kammer, dass sie im Prozess den Opfern halfen, indem sie den maskierten Tätern ein Gesicht gaben. Wendrich-Rosch begründete die milde Strafe nicht zuletzt mit der „Verteidigungsstrategie“ der Angeklagten und meint damit das Geständnis, das die Kammer in „Maß und Umfang überrascht“ habe. Vertreten wurden die Essener durch Birgit Zellerhoff und Astrid Blumenstock.
Schulden hatten die Angeklagten auf die Idee zum Bankraub gebracht. Ungewöhnlich für einen nicht vorbestraften 54-Jährige und einen 58-Jährigen, der zuletzt vor acht Jahren zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt worden war. Von „Kurzschlussreaktion“ sprach deshalb Staatsanwalt Thoman Holz, der sechseinhalb und sieben Jahre Haft beantragte. Die Kammer blieb darunter und ging davon aus, „dass die Angeklagten nie wieder so etwas tun werden“.
SEK fasst Bankräuber in Essen
Wilde Verfolgungsjagd