Duisburg. Ein Bundesbeamter aus Wanheimerort wurde vom Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 47-jährige gestand zu Verfahrensbeginn, über vier Jahre immer wieder Sex mit seiner minderjährigen Tochter gehabt zu haben. Reue zeigte er nicht - er habe seine Tochter nur glücklich machen wollen.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilte das Landgericht gestern einen 47-jährigen Bundesbeamten aus Wanheimerort zu vier Jahren Gefängnis. Zwischen August 2003 und September 2007 hatte er Sex mit seiner zu Beginn der Taten erst 13 Jahre alten Tochter gehabt.
Der Angeklagte hatte bereits im Ermittlungsverfahren gestanden: Er habe seine Tochter zunächst nur im Intimbereich gestreichelt. Nachdem er sich im Frühjahr 2007 von seiner Ehefrau getrennt hatte und die Tochter sich dafür entschied, bei ihm zu bleiben, seien die Übergriffe rasch intensiver geworden.
Mann zeigte keinerlei Reue
Der Angeklagte lebte mit seiner Tochter wie mit einer Lebensgefährtin zusammen. Ungewöhnlich genau konnte die Staatsanwaltschaft Zeiten und Orte der Taten bestimmen: Der Angeklagte, der seinen Beamtenstatus nun übrigens verlieren wird, hatte über seine Verbrechen Buch geführt.
Die Anklagevertreterin hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert. Dabei hielt sie dem bislang nicht vorbestraften Angeklagten zwar dessen Geständnis zu Gute, bemängelte aber, dass der Mann keinerlei Reue zeige. Bis heute behaupte er, dass er alles nur getan habe, um seine Tochter glücklich zu machen.
„Seele getötet“
Hatte die heute 24 Jahre alte Nebenklägerin ihre Zeugenaussage noch bewundernswert sachlich vorgetragen, so ließ sie gestern durch ihre Anwältin eine Erklärung verlesen, in der sie ihrem Vater vorwarf, er habe ihre Seele getötet und sie dazu verurteilt, sich lebenslänglich mit den Taten auseinander zu setzen.
Der Verteidiger konterte, dass dieser Fall keineswegs so klar sei, wie andere. Die Initiative zu den sexuellen Handlungen sei nicht nur von seinem Mandanten ausgegangen. Er forderte eine Bewährungsstrafe.
Das Gericht hatte am Ende keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte seine Vertrauensstellung als Vater schändlich missbraucht habe. Die Geschädigte, die sich wegen Depressionen und Konzentrationsstörungen in Therapie befindet, leide bis heute unter den Folgen.