Duisburg.

Vier Jahre lang missbrauchte ein 44-jähriger Rumelner seine leibliche Tochter, die zu Beginn der Taten erst neun Jahre alt war. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilte ihn das Landgericht am Mittwoch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.

In mindestens 20 Fällen hatte der Mann die Abwesenheit seiner Ehefrau - der Mutter des Kindes - genutzt, um sich dem Mädchen zu nähern. Die erste Tat geschah spontan 2007 im Badezimmer der Familie, die damals in Rheinhausen wohnte und später nach Rumeln umzog. Damals war die Tochter in der dritten Grundschulklasse. Immer wieder vergriff sich der Mann danach an dem Kind. Meist spielte sich das Geschehen auf dem Bett des elterlichen Schlafzimmers ab, in das sich das Mädchen entkleidet legen musste. Die letzte Tat ereignete sich 2011.

Vor der Großen Strafkammer ließ der Angeklagte gestern durch seinen Verteidiger ein Geständnis vortragen: Sein Mandant räume alle Taten der Anklage ein, bedaure sein Fehlverhalten sehr und wisse, dass es nicht mit einer einfachen Entschuldigung getan sei, so der Anwalt. Vielmehr wolle der 44-Jährige alles tun, um dem Mädchen bei der Aufarbeitung des schrecklichen Geschehens zu helfen. Eine ausdrückliche Entschuldigung gab es auch dafür, dass der Angeklagte nicht bereits während des Ermittlungsverfahrens ein Geständnis abgelegt hatte. Der 44-Jährige begleitete diese Erklärung mit einem Tränenausbruch.

Ermittlungen gegen den bis dato unbescholtenen Betonbauer, der die Mutter seines Kindes in zweiter Ehe geheiratet hatte, waren nach der Trennung des Paares in Gang gekommen. Erst zu diesem Zeitpunkt hatte es das heute 14 Jahre alte Opfer gewagt, sich seiner Mutter anzuvertrauen und von dem Missbrauch zu berichten.

Das Geständnis, mit dem er seiner Tochter eine Zeugenaussage vor Gericht ersparte, bewahrte den Angeklagten vor einem deutlich längeren Aufenthalt hinter Gittern. Bereits zu Beginn der Hauptverhandlung hatten Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger eine Höchststrafenvereinbarung geschlossen und sich für den Fall eines glaubhaften Geständnisses auf eine Gefängnisstrafe zwischen drei und vier Jahren geeinigt.