Duisburg. Weil er seine sechsjährige Nichte missbrauchte und eine Internet-Plattform betrieb, auf der mit kinderpornografischem Material gehandelt werden konnte, muss sich ein 28-jähriger Duisburger nun vor dem Landgericht verantworten. Die Mutter des Kindes soll von den Neigungen ihres Bruder gewusst haben.
Dramatische Szenen spielten sich vor dem Landgericht ab. Eine 29-jährige Frau, Mutter eines missbrauchten Kindes, schrie aus dem Zeugenstand heraus den Angeklagten an: „Was hast du nur mit ihr gemacht?“ Dann brach die Frau weinend zusammen.
Der Angeklagte, das ist ihr Bruder. In vier Fällen verging er sich an seiner zu Beginn der Taten gerade erst sechsjährigen Nichte. Zudem betrieb er eine Internet-Plattform, auf der kinderpornografisches Material gehandelt werden konnte.
Im Dezember 2012 rief der 28-jährige Duisserner, von Beruf Software-Entwickler, den „Pädo-Identity-Kanal“ ins Leben. User konnten dort ihre privat produzierten kinderpornografischen Bilder und Videos einstellen, mit Gleichgesinnten tauschen oder Material erwerben. Die Aufnahmen, so die Anklage, zeigen schwersten Missbrauch von Kindern und Babys in allen erdenklichen Varianten.
„Die Anklageschrift ist vollkommen korrekt“, so der Angeklagte. Mit leiser Stimme schilderte der damals noch bei seinen Eltern lebende Mann, wie er sich aus einem spielerischen Toben heraus im Jahre 2010 erstmals seiner Nichte sexuell näherte. Das Kind habe sich schlafend gestellt und er habe es unter der Kleidung im Intimbereich gestreichelt.
"Wir wussten von seinen Neigungen"
Ein „Spiel“, das sich in den folgenden Jahren mehrfach wiederholt habe, wenn das Mädchen im Hause der Eltern des Angeklagten übernachtete. Er habe Streit mit seiner Schwester bekommen, die offenbar um das Wohl ihrer Tochter fürchtete. Er habe versucht, sich von dem Kind fernzuhalten, was ihm letztlich aber nicht gelungen sei. „Ich wusste mir nicht zu helfen. Ich wollte das doch eigentlich nicht.“
In der Familie habe es entsprechende Befürchtungen gegeben, schilderte der 44-jährige Lebensgefährte der Mutter des geschädigten Kindes. „Wir wussten von seinen Neigungen.“ Doch es sei schwierig gewesen, dem Mädchen den Umgang mit ihrem Onkel zu verbieten. Das der es nach entsprechenden Ermahnungen zeitweise zu ignorieren versuchte, habe das Kind genau so wenig verstanden.
Für das Verfahren sind zwei weitere Prozesstage vorgesehen.