Duisburg. . Im Zweifel für den Angeklagten: Der 34-Jährige soll laut Aklage in mindestens 27 Fällen die zu Beginn der Taten erst sechs Jahre alte Nichte seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht. Eine Psychologin konnte kein Glaubwürdigkeitsgutachten über das Opfer erstellen. Freispruch.

Zehn Prozesstage lang verhandelte die 3. Große Strafkammer des Landgerichts gegen einen 35-jährigen Duisserner, der sich wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs verantworten musste.

Am Ende des langwierigen Verfahrens, das bereits Ende Januar begonnen hatte, stand am Freitag der Freispruch.

Übergriffe haben sich gesteigert

Laut Anklage hatte der Druck-Techniker in den Jahren 2000 bis 2008 in mindestens 27 Fällen die zu Beginn der Taten erst sechs Jahre alte Nichte seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht. Die Abwesenheit der Frau soll der Angeklagte bei Besuchen des Mädchens ausgenutzt haben, um sich dem Kind zunächst spielerisch zu nähern. Die Übergriffe sollen sich gesteigert haben. Ab dem Jahr 2007 soll er das Mädchen dann regelmäßig vergewaltigt haben. Auch während gemeinsamer Urlaubsreisen an die Mosel und nach Rügen war es angeblich zu Übergriffen des 35-Jährigen gekommen.

Der Angeklagte hatte die Tat zwar stets energisch bestritten, während des Prozesses aber sonst keine Angaben gemacht. Um so mehr musste die Hauptbelastungszeugin den Juristen Rede und Antwort stehen. Über mehrere Verhandlungstage hinweg wurde die heute 19 Jahre alte Frau vernommen. Dabei lieferte sie immer neue Aspekte, die von früher gemachten Aussagen abwichen. Eine Psychologin, die ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen sollte, sah sich dazu am Ende aber nicht in der Lage: Die zahlreichen Abweichungen und die psychisch labile Struktur der Zeugin ließen keine eindeutige Wertung zu. Es könne sein, dass die 19-Jährige absichtlich oder unabsichtlich die Unwahrheit sage. Es sei nicht sicher, dass zumindest Teile ihrer Angaben auf Erlebtem beruhten.

Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten

„Wir wissen einfach nicht, was geschehen ist“, stellte die Staatsanwältin fest. Im Zweifel sei zu Gunsten des Angeklagten zu entscheiden. Eine Sichtweise, der sich der Verteidiger nur anschließen konnte. Das Gericht sprach den 35-Jährigen auf Kosten der Staatskasse frei. Den hatte seit Beginn der Ermittlungen, die nur durch einen Zufall ins Rollen kamen, eine Strafe aus dem Jahr 2000 wegen Verbreitung von Kinderpornografie belastet.