Duisburg. . Auf dem Mobiltelefon eines Walsumers waren hunderte Bild- und Videodateien Kinderpornografie gespeichert. Der Erwischte entlarvte einen Kinderschänderring: Einige sollen ihre eigenen Kinder bei dubiosen Zusammenkünften in Belgien zur Verfügung gestellt haben.

Rückhaltlose Geständnisse sind bei Besitzern von kinderpornografischem Material eher selten. Dass ein Täter vor Gericht sogar um eine harte Strafe bittet, ist außergewöhnlich.

Erst recht, wenn er das Bildmaterial aus reiner Langeweile gesammelt hat und seine Angaben obendrein zur Entlarvung von Teilen eines Kinderschänderringes führten. Mit einem solchen, alles andere als alltäglichen Fall musste sich jetzt das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz befassen.

Auf der Suche nach einer weiblichen Bekanntschaft

Auf dem Mobiltelefon eines Mittvierzigers aus Walsum waren 600 Bild- und 75 Videodateien mit ebenso eindeutigem wie abstoßendem Inhalt gefunden worden. Er hatte dafür eine ungewöhnliche Erklärung: „Ich hatte vor einiger Zeit einen Schlaganfall“, berichtete er, mühsam die Worte artikulierend. „Ich konnte mich anfangs kaum bewegen und überhaupt nicht sprechen, saß nur in meiner Bude vor dem Fernseher herum.“ Weil er so einsam gewesen sei, habe er per SMS auf Kontaktanzeigen im Videotext reagiert und geriet in einen Kreis pädophil veranlagter Personen.

„Ich suchte die Bekanntschaft einer Frau, habe aber schnell gemerkt, dass die alle nur auf Kinder aus waren.“ Aus Langeweile habe er mitgemacht, Kontakt mit vielen derartig veranlagten Menschen bekommen, fleißig Material gesammelt und getauscht. „Ich hatte sonst keine sozialen Kontakte zur Außenwelt. Ich wusste genau, dass das verboten ist, aber ich konnte und wollte irgendwie nicht aufhören.“

Milde Strafe angesichts der Gesamtumstände

Als er im Rahmen von Ermittlungen aufflog, legte er nicht nur sofort ein umfassendes Geständnis ab. Seine Angaben führten auch auf die Spur anderer Täter: Der Walsumer kannte zwar keine Namen, wusste aber so viele Details über die Lebensumstände einiger, die sich da im Netz tummelten, dass mehrere davon - einige sollen ihre eigenen Kinder bei dubiosen Zusammenkünften in Belgien zur Verfügung gestellt haben - nun ihre eigenen Strafverfahren erwarten. „Ich fürchte mich davor, bei deren Prozessen auszusagen“, so der Angeklagte. Er wolle es aber trotzdem tun. „Und für mich kann ich nur sagen: Das war idiotisch. Geben sie mir ruhig die härteste Strafe.“

Das tat die Amtsrichterin allerdings ganz und gar nicht. Angesichts der Gesamtumstände ließ sie den Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten davonkommen.