Duisburg. Lediglich dreieinhalb Jahre Haft verhängte das Duisburger Landgericht über einen Mann aus Duissern, der seine Nichte mehrfach sexuell missbraucht und eine Internet-Plattform mit kinderpornografischen Inhalten betrieben hatte. Die Strafkammer sprach hierbei von “widerwärtigem“ Bildmaterial.

Mit einem vergleichsweise milden Urteil endete vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 28-jährigen Duisserner. Wegen sexuellen Missbrauchs in vier Fällen und Verbreitung sowie Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilte ihn die Jugendschutzkammer zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.

Zwischen Ende 2012 und April 2013 war der Software-Entwickler Administrator einer von ihm ins Leben gerufenen Internet-Plattform, über die kinderpornografisches Material verbreitet wurde. Zwischen 1000 und 2000 Nutzer tummelten sich auf der Plattform und tauschten dort vor allem privat produzierte Bilder, die schwersten sexuellen Missbrauch von Kindern und Babys zeigten. Material, das die Strafkammer schlicht als „widerwärtig“ und „scheußlich“ bezeichnete.

Angeklagter verging sich an Nichte

Auf die Schliche gekommen war die Polizei dem Duisserner bei Ermittlungen gegen einen niederländischen Kinder-Porno-Vertreiber, mit dem der Angeklagte in Kontakt stand. Um den 28-jährigen Duisburger zweifelsfrei der Taten zu überführen, wartete man, bis der Mann online war. Dann stürmte ein Sondereinsatzkommando die Wohnung des 28-Jährigen und traf ihn in Unterhose sitzend vor seinem Computer an.

Bereits in den Jahren zuvor hatte sich der Angeklagte mehrfach an seiner zu Beginn der Taten sechs Jahre alten Nichte vergangen. Die Eltern hatten ihm das Mädchen anvertraut, obwohl die Familie um die Neigungen des Angeklagten wusste.