Duisburg. . Verhindert die Bürokratie nun das sichere Mittagessen für bedürftige Kinder? Fest steht, dass mehr Mittagessen ausgeliefert und verzehrt wurden als Genehmigungen vorlagen. In manchen Fällen lagen Bescheide noch nicht vor, teilweise konnte auch der Eigenanteil nicht nachgewiesen werden.

Das Gesetz „Bildung und Teilhabe“ sollte auch dazu dienen, dass bedürftige Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen ein verbilligtes Mittagessen bekommen. Was gut gedacht war, droht nun stadtweit zu scheitern, weil sich einige Trägervereine, die für das Mittagessen sorgen, nach WAZ-Informationen mit dem Gedanken tragen, aus den Projekten auszusteigen.

Durch das Gesetz ist anscheinend ein bürokratisches Monster entstanden, das Trägervereine an ihre finanziellen Grenzen bringt und ihre Akteure an den Rand des Wahnsinns treibt, beschreibt ein Kenner der Materie die Situation. Er möchte ungenannt bleiben, um Nachteile für seinen eigenen Verein zu vermeiden. Bislang wurde das Problem weitestgehend aus der öffentlichen Debatte herausgehalten, doch es scheint „Dampf im Kessel“ zu sein.

Bürokratieberg verhindert leichte Handhabung

Das Problem für die Vereine lässt sich an einem Beispiel erklären: Etwas mehr als 1000 Grundschüler erhielten vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes ein Mittagessen innerhalb des Projekts „Kein Kind ohne Mahlzeit“. Eltern mussten ihre Kinder zum Beginn eines Schuljahres verbindlich anmelden. Die Vereine erhielten in jedem Schulhalbjahr entsprechend der Anmeldungen ihr Geld von der Schulverwaltung für bedürftige Kinder. Nach Einführung des neuen Gesetzes gingen die Träger davon aus, dass sich an der Zahl der Mittagessen nicht viel ändern würde.

Doch plötzlich waren es nur noch 230 Schülerinnen und Schüler, die eine Berechtigung vorlegen konnten, über die die Mittagessen abgerechnet werden konnten. „Es waren aber viel mehr Mittagessen geliefert und verzehrt worden.“ In vielen Fällen lagen die Bescheide einfach noch nicht vor, andere Eltern hatten erst gar keinen Antrag gestellt oder sie lagen mit ihrem Einkommen zwar nur geringfügig, aber eben über der Grenze.

Nur mit einem gültigen Bescheid können die Trägervereine, die für die warmen Mahlzeiten sorgen, die Kosten abrechnen. „Nachgewiesen werden muss aber auch, dass der Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit erhoben wurde“, kritisiert ein anderes Vereinsmitglied das komplizierte Verfahren. Diesen Nachweis muss der jeweilige Träger erbringen, sonst gibt es ebenfalls kein Geld. „Viele Eltern wissen auch nicht, dass sie einen neuen Antrag stellen müssen, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist.“ Viele Träger näherten sich einem Punkt, ab dem es nicht mehr weitergehe.

Persönlich sei niemandem ein Vorwurf zu machen, auch die zuständigen Sachbearbeiter täten ihr Bestes, doch der bürokratische Aufwand für das Mittagessen sei einfach viel zu hoch.