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Bereits seit 30 Jahren hat die Stadt Essen Sozialhilfeempfängern die Essenskosten in Kitas erspart. Das soll sich ändern: Ab August soll eine Essenspauschale unabhängig vom Geldbeutel der Eltern erhoben werden. Für Besserverdiener wird’s deutlich günstiger.
Seit beinahe 30 Jahren hat die Stadt Sozialhilfeempfängern die Essenskosten in den Kindertagesstätten erspart. Aus gutem Grund. Und auch wenn diese „freiwillige Leistung“ im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ständig von der Bezirkregierung bemäkelt wurde, so fanden sich doch immer Mittel und Wege, das Geld irgendwie locker zu machen. Denn eins wollten die Verantwortlichen um jeden Preis vermeiden: Dass ein Kind von der Mittagsverpflegung abgemeldet wurde, nur weil sich die Eltern eine warme Mahlzeit für ihren Nachwuchs nicht leisten wollten oder konnten.
Umso mehr muss es da verwundern, dass die Stadtverwaltung jetzt zu einer Rolle rückwärts ansetzt: Da die Verpflegungsmehrkosten für die bislang Betroffenen inzwischen über das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden, nimmt die Stadt den Wegfall der bisher bezahlten freiwilligen Leistung in Höhe von rund einer Million Euro fürs laufende und kommende Jahr nicht nur gern in Kauf, sondern schlägt gleich auch eine neue Entgelte-Ordnung für die Mittagsverpflegung ab dem kommenden Kindergartenjahr vor: Ab August sollen ausgerechnet die unteren Einkommen belastet werden, für die Durchschnitts- und Besserverdiener aber wird’s deutlich günstiger.
Essenspauschale: Stadt würde auf 10.000 Euro Einnahmen verzichten
Es wird wohl kaum ohne politischen Widerspruch bleiben, dass die Verwaltung plant, die vom Rat der Stadt beschlossene „Sozialstaffelung“ für städtische Kindertagesstätten durch die kalte Küche abschaffen zu lassen und in ihren Einrichtungen künftig eine Essenspauschale von 50 Euro monatlich unabhängig von der Geldbörse zu verlangen. Was heißt: Eltern mit Einkommen bis 24.542 Euro zahlen dann 6,54 Euro mehr, während Familien, die bis 36.813 Euro und darüber zur Verfügung haben, um 8,80 beziehungsweise 16,47 Euro entlastet werden.
Mal abgesehen davon, dass die Stadt bei einer Pauschale ohne Not auf rund 100.000 Euro jährliche Einnahmen verzichtet, wird dieser Vorschlag allenfalls mit dem Hinweis begründet, dass die „Erhebung gestaffelter Entgelte mit zusätzlichem Aufwand verbunden“ ist. Und gerade den soll die Verwaltung ja ausweislich politischer Willensbildung herunterfahren. Der so genannte „1000-Stellen-Beschluss“, er scheint durchzuschlagen – inzwischen bis in die Eltern-Portemonnaies.