Duisburg. . Die Stadt Duisburg soll gegen Vergaberecht verstoßen haben, als sie die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtekas direkt mit der Erstellung des 420.000 Euro teuren Loveparade-Gutachtens beauftragte. Die Kanzlei von Professor Thomas Ax fordert die Stadt auf, Schadenersatzansprüche anzuerkennen.
Kritik am Loveparade-Gutachten, mit dem die Stadt nach der Katastrophe die Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer und Wojtek beauftragte und das am Ende 420.000 Euro kostete, gab es bereits reichlich. Nun gibt es Zweifel neuer Art. Rechtsanwalt Professor Thomas Ax aus Neckargemünd hat die Stadt am Mittwoch schriftlich für den Fall gerügt, dass sie gegen geltendes Vergaberecht verstoßen haben sollte.
Laut Medienberichten habe der Oberbürgermeister den Auftrag offenbar direkt vergeben. Das hätte er nach Ansicht der Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen, die an vier Standorten in Deutschland tätig ist und sich unter anderem als Beratungsunternehmen für öffentliches Vergaberecht etabliert hat, aber nicht tun dürfen.
Vergaberechts-Spezialist fordert Akteneinsicht
Der maßgebliche Schwellenwert von 193.000 Euro, bei dem eine europaweite Vergabe erforderlich sei, sei überschritten, so Thomas Ax in dem vierseitigen Schreiben an das Büro von OB Adolf Sauerland. Andere Unternehmen seien auf diese Weise von der Vergabe ausgeschlossen worden, so der Jurist. „Wir hätten ein Interesse an dem Erhalt des Auftrags zur Erstellung des Gutachtens gehabt“, schreibt Ax.
Er fordert die Stadt deshalb auf, bis zum 28. Dezember den Vergaberechtsverstoß und mögliche Schadenersatzansprüche der Kanzlei Ax, Schneider und Kollegen anzuerkennen. Zugleich fordert der Vergaberechts-Spezialist Akteneinsicht. Für den Fall, dass die Stadt die Frist verstreichen lasse, behalte man sich die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens vor.
Ziehen andere Juristen nach?
Die Höhe möglicher Schadenersatzansprüche ist derzeit völlig unklar. Bei einem Verstoß bei der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen sei von fünf Prozent der Netto-Rechnungssumme auszugehen, hieß es am Mittwoch aus der Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen. Das könne man mit dem nun vorliegenden Fall aber nicht unbedingt gleichsetzen.
Spannend bleibt die Frage, ob auch weitere Juristen ähnliche Schritte einleiten werden.