Duisburg. .

Für das Gutachten, wonach die Stadt Duisburg keine Schuld an der Loveparade-Katastrophe trägt, hat die Stadt der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek 420.260,15 Euro gezahlt. Was die Stadtspitze geheim halten wollte, offenbart eine Buchungspanne der Verwaltung.

Es ist ein großes Geheimnis, das die Stadtspitze nach wie vor um die Kosten für das umstrittene Auftragsgutachten zur Loveparade-Schuldfrage macht. Über den endgültigen Gesamtbetrag für die 130-seitige Expertise, in der die federführende Anwältin Ute Jasper keine Fehler der Stadt für die Loveparade-Katastrophe erkennt, wurde viel spekuliert. Dementsprechend werden immer wieder andere Summen genannt, die zwischen 350.000 und 400.000 Euro schwanken. Dass der Endbetrag jetzt überhaupt in einem internen Rathaus-Papier auftaucht, liegt an einer Buchungspanne. Die Kosten konnte die Verwaltung nicht wie geplant abrechnen, da sie sonst gegen die Haushaltsvorschriften verstoßen hätte. Zur korrekten Buchung musste jetzt sogar ein Dringlichkeitsbeschluss her, sonst kann die Stadt ihren Jahresabschluss nicht fertigstellen.

Die Rechnung für das Loveparade-Gutachten wollte die Stadtspitze ursprünglich mit den übrig gebliebenen Mitteln aus der Soforthilfe für die Loveparade-Opfer begleichen. Denn den Großteil der eingeplanten Summe hatte der Kommunale Schadensausgleich aufgefangen. Doch diese Zweckentfremdung ist rechtswidrig, wie man offenbar erst jetzt im Rathaus erkannt hat.

Rat muss nachträglich zustimmen

In diesem Zusammenhang nennt der Beschluss auch den Endbetrag für die beauftragte Kanzlei. „Der Gesamtbericht kostete insgesamt 420 260,15 Euro“, heißt es in dem nicht-öffentlichen Dokument, das der NRZ vorliegt.

Die Stadt ließ bei der Präsentation des Gutachtens Akten auftischen.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
Die Stadt ließ bei der Präsentation des Gutachtens Akten auftischen.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool © WAZ FotoPool

Nachträglich war damit jetzt die Zustimmung des Rates für das Gutachten erforderlich, das der Oberbürgermeister Adolf Sauerland eigenmächtig in Auftrag gegeben hatte. Denn bei Ausgaben über 300 000 Euro, die nicht im Haushalt eingeplant sind, ist das Votum der Politik zwingend vorgeschrieben.

Pikant: Ihre Rechnungssumme erhielt die Kanzlei gesplittet, noch in 2010 zahlte die Stadt einen Abschlag von 178 500 Euro. Auch hier gab’s eine Panne: Der Abschlag wurde bei der Rückstellung für die Anwaltskosten vergessen und muss jetzt buchungstechnisch ins nächste Jahr geschleppt werden.

Vorwurf: Veruntreuung öffentlicher Gelder

Wegen des Gutachtens liegen bei der Staatsanwaltschaft drei Strafanzeigen gegen Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland vor.

Die Anzeigensteller werfen dem OB eine Veruntreuung öffentlicher Gelder vor und vermuten hinter der Expertise ein „Gefälligkeitsgutachten“.

Kommentar - Peinliche Nummer für Sauerland