Duisburg. .

Die hohen Kosten des Loveparade-Gutachtens der Stadt Duisburg (420.000 Euro) sind aus Sicht der Kommunalaufsicht „nicht zu beanstanden“. Dies hat die Bezirksregierung Düsseldorf jetzt der Duisburger SPD-Fraktion so geantwortet, die die Kommunalaufsicht zur Rechtmäßigkeit der sehr hohen Aufwendungen für speziell dieses externe Rechtsgutachten befragt hatte.

Die Auffassung der Kommunalaufsicht: Gerade bei einem großen Katastrophen-Ereignis wie dem der Loveparade vom Sommer 2010 in Duisburg sei es rechtens und durchaus auch üblich, dass sich eine Stadt „juristische Unterstützung von außen hinzu“ kaufe, erläuterte eine Sprecherin der Behörde

Sätze für Arbeitsstunden bewegten sich im "üblichen Rahmen"

Auch an der Höhe der Kosten gebe es formell nichts auszusetzen; diese seien „Anlass orientiert“ gewesen und die Sätze für angefallene Arbeitsstunden bewegten sich nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde „im üblichen Rahmen“. Ein Kostenvoranschlag habe zudem zunächst eine Summe ausgewiesen, die unter der Grenze von 300.000 Euro lag, jene politische Ausgabengrenze, von der an der Rat der Stadt zu befinden habe. Somit sei auch hier kein Ratsbeschluss unterlaufen worden.

Wie das Gutachten inhaltlich zu bewerten sei, so erklärte am Montag die Sprecherin gegenüber der NRZ, obliege nicht der Behörde.