Duisburg. Zwei Kameras machen nach der Schießerei Videoaufnahmen vom Hamborner Altmarkt. Weshalb der Begriff „gefährlicher Ort“ dabei eine Rolle spielt.

Nach der Schießerei auf dem Hamborner Altmarkt in Duisburg sind nun schon seit gut einer Woche zwei mobile Videobeobachtungsanlagen in Duisburg in Betrieb (wir berichteten). Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 2. Juni. Polizeipräsident Alexander Dierselhuis hat sie kurz nach der blutigen Eskalation auf dem Platz am Abend des 4. Mai angeordnet. Der Paragraf 15a im Polizeigesetz NRW bietet dafür die rechtliche Grundlage.

„Die Videoüberwachung steht in konkretem Zusammenhang mit den Ereignissen auf dem Hamborner Altmarkt“, erklärte Polizeisprecherin Caroline Schlachzig.

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Der betreffende Paragraf besagt: „Die Polizei kann bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen, die nicht dem Versammlungsgesetz unterliegen, personenbezogene Daten, auch durch den Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen, von Teilnehmern erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dabei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden.“

Die Schießerei und der Tumult mit bis zu 100 Beteiligten und vier Verletzten rechtfertigt diese Annahme wohl. In der Umgangssprache ist dann von einem „gefährlichen Ort“ die Rede. „Die Bezeichnung halten wir als Polizei für kontraproduktiv. Denn der Platz soll ja keine No-go-Area sein“, sagt Schlachzig.

Videobilder werden zur Hamborner Wache übermittelt

Polizeipräsident Dierselhuis nannte die zwei Kameras „einen sinnvollen Baustein, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Stadtteil zu erhöhen“. Gleichzeitig kündigte er eine verstärkte Polizeipräsenz an.

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Die Anordnung des Polizeipräsidententen gilt für die Richterstraße, Alleestraße, Jägerstraße und Parallelstraße. „Jeweils im Bereich des Altmarkts“, wie Caroline Schlachzig ergänzt.

Die Videobilder aus den beiden Überwachungskameras werden zur Hamborner Wache übermittelt. Geschulte Polizistinnen und Polizisten beobachten und bewerten sie dort live. Sofern sie dabei Straftaten sehen, können sie umgehend Einsatzkräfte alarmieren. Private Wohnbereiche sind vor einer Beobachtung geschützt, weil die Videoanlagen sie ausblenden.

Die mobile Überwachungskamera der Polizei Duisburg.
Die mobile Überwachungskamera der Polizei Duisburg. © FUNKE Foto Services | Zoltan Leskovar

Anwohner und Geschäftsleute am Altmarkt haben positiv auf die beiden mobilen Kameramasten reagiert. Unter anderem, weil sie nach der Schießerei das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken würden.

Derweil ermittelt eine Kommission weiter zu den Hintergründen der Tat. Gerüchte besagen, dass es sich um einen Streit zwischen der Rockergruppe Hells Angels und dem Saado-Demir-Clan gehandelt haben soll. Demnach soll es dabei um Schutzgeld-Ansprüche gegangen sein.