Duisburg. Als Reaktion auf die Schießerei am Hamborner Altmarkt setzt die Polizei Duisburg jetzt Überwachungskameras ein. Was mit den Bildern geschieht.

Als weitere Reaktion auf die Schießerei auf dem Hamborner Altmarkt am Mittwochabend hat die Duisburger Polizei zwei mobile Videobeobachtungsanlagen in Betrieb genommen. Polizeipräsident Alexander Dierselhuis hat diese Maßnahme zunächst befristet für vier Wochen angeordnet. „Wenn die Regeln des Rechtsstaats so missachtet werden, wie am vergangenen Mittwoch, muss der Staat Flagge zeigen“, begründete er am späten Freitagabend die neue Videoüberwachung. Die Kameras seien „ein sinnvoller Baustein, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Stadtteil zu erhöhen“. Zusätzlich kündigte Dierselhuis eine verstärkte Polizeipräsenz an.

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Die erste der beiden polizeieigenen Kamera-Anlagen steht am nördlichen Ende des Altmarkts, überblickt demnach seinen nördlichen Bereich und die Richterstraße. Die zweite steht mitten auf dem Marktplatz, beobachtet den südlichen Bereich sowie die Jägerstraße, Parallelstraße und Alleestraße.

Schießerei auf Hamborner Altmarkt: Nachrichten, Bilder und Hintergründe aus Duisburg

Videoüberwachung am Altmarkt sendet Live-Aufnahmen an die Hamborner Polizeiwache

Die Polizei Duisburg setzt auf dem Hamborner Altmarkt jetzt Videoüberwachung mit zwei mobilen Kamera-Anlagen ein.
Die Polizei Duisburg setzt auf dem Hamborner Altmarkt jetzt Videoüberwachung mit zwei mobilen Kamera-Anlagen ein. © Polizei Duisburg

Die Kameras, die sich auf zwei Anhängern befinden, senden nach Polizeiangaben ihre Videobilder zur Hamborner Wache. Geschulte Polizistinnen und Polizisten beobachten und bewerten sie live. Sofern sie dabei Straftaten sehen, können sie umgehend Einsatzkräfte alarmieren.

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In solchen Fällen würden die Videoaufzeichnungen als Beweismittel für ein Strafverfahren gesichert. Dagegen werden aufgezeichnete Daten, die keine besondere Vorkommnisse zeigen laut der Behörde nach 14 Tagen automatisch gelöscht.

Private Wohnbereiche seien vor einer Beobachtung geschützt, weil die Videoanlagen sie demnach ausblenden. Bei einer Versammlung würden die Kameras ausgeschaltet.

Als rechtliche Grundlage für die Datenerhebung durch solche Videokameras führt die Polizei Paragraf 15a des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes an.