Bottrop. Trotz der Belastung des kommunalen Haushalts soll die Finanzierung der Schulsozialarbeit in Bottrop fortgeführt werden. Wie viel das kostet.

Sparzwang hin oder her: An der Schulsozialarbeit soll in Bottrop nicht gekürzt werden. Stimmt der Rat auf seiner Sitzung Anfang Juli zu, dann wird diese wichtige unterstützende Arbeit im kommenden Schuljahr fortgesetzt. Wie zuletzt geschieht dies teils durch den Einsatz von Landesmitteln und teils über eigene Haushaltsmittel.

Um die entsprechende finanzielle Förderung vom Land zu erhalten, wurde bereits ein neuer Antrag gestellt. Diese Förderung, ermittelt mithilfe des Sozialindex, ist mit einem städtischen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent verbunden. Insgesamt gleicht die Finanzierung der Schulsozialarbeit in Bottrop einem Flickenteppich.

Bottrop: Finanzierung der Schulsozialarbeit gleicht einem Flickenteppich

Julia Koschate, Abteilungsleiterin für den Bereich Schule bei der Stadt, erläutert, aus welchen Töpfen bisher insgesamt 14 Stellen finanziert wurden: sieben Stellen über die Landesförderung, zwei Stellen über die Inklusionspauschale und fünf Stellen aus städtischen Mitteln.

Julia Koschate weiter: „Da sich die Inklusionspauschale um rund 100.000 Euro für Bottrop erhöht hat, sieht die Finanzierung nun wie folgt aus: sieben Stellen - Landesförderung; 3,5 Stellen - Inklusionspauschale; 3,5 Stellen - städtische Mittel. Es werden somit keine zusätzlichen Stellen mit der Erhöhung der Inklusionspauschale geschaffen, vielmehr konnte der Einsatz von städtischen Mitteln verringert werden.“ Und: „Alle 14 Stellen werden durch den Träger Evangelische Kirche personell besetzt.“

Die Inklusionspauschale in Höhe von insgesamt 414.215 Euro wird aber im Übrigen nicht nur zur Refinanzierung der 3,5 Schulsozialarbeiter-Stellen eingesetzt, sondern auch für 20 Bundesfreiwilligendienst-Stellen. Im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts sind von ehemals 36 Bufdi-Stellen 16 gestrichen worden.

Und wie viel städtische Mittel müssen nun für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit veranschlagt werden? Julia Koschate: „Die Stadt Bottrop verausgabt insgesamt 591.776,72 Euro pro Schuljahr aus eigenen Mitteln für die Schulsozialarbeit.“

Vakante Stellen führt zur Rückzahlung von Fördermitteln

Wobei: Das Geld für die Stellen zur Verfügung zu stellen, die sich auf die Bottroper Schulen verteilen, ist das eine. Immer Personal dafür zu finden, das andere. „Da es durch vakante Stellen für die Förderphase vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2023 zu einer Rückzahlung von Fördermitteln in Höhe von circa 43.000 Euro kommen wird, sind im aktuellen Antrag nun auch die fünf Vollzeitstellen aufgenommen worden, die einzig durch eigene Haushaltsmittel finanziert werden“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

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Die Landesförderung wird dadurch zwar nicht höher, denn sie ist für Bottrop gedeckelt auf knapp 363.000 Euro. Aber eine Rückzahlung aufgrund möglicher nicht dauerhaft besetzter Stellen soll durch eine größere Anzahl von Schulen in der Auswahl vermieden werden können. Julia Koschate erklärt das so: „Wenn an einer Schule die Stelle längerfristig nicht besetzt werden kann, rutscht quasi eine andere Schule nach, die eine Besetzung hat.“

Für die Verwaltung steht unterm Strich fest: Die Fortsetzung der Schulsozialarbeit ist unverzichtbar. „Durch den Wegfall dieser Stellen würden Schulen, Schülerinnen, Schüler und Eltern eine sehr wichtige Anlaufstelle verlieren und die Schulen werden ohne Schulsozialarbeiter:innen vor großen Problemen stehen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.