Bottrop. Die Vonovia-Mieter in der Gartenstadt in Bottrop-Welheim haben Forderungen, Sprecher spricht von Betrug. Vonovia wehrt sich gegen die Vorwürfe.
Die Mietergemeinschaft Gartenstadt in Welheim fährt im Kampf gegen das Wohnungsunternehmen Vonovia schwere Geschütze auf. Der Ton wird schärfer. Gemeinsam mit dem Mieterverein Witten und Umgebung sind Forderungen formuliert worden – verbunden mit einer Frist.
Die Mieter haben zuletzt eine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 erhalten. Es ist der zweite Schock in Folge. Schon 2023 traf die Mieter der Heizkostenschock. Wie die WAZ im Juli des Vorjahres berichtete, wurden Nachforderungen in teils vierstelliger Höhe gestellt. Die Vonovia übernahm später einen Großteil der Kosten „aus Kulanz“.
+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bottrop verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren WhatsApp-Kanal
„Die Nachforderungen sind noch höher als in den Horrorabrechnungen im letzten Jahr. Und das trotz der staatlichen Soforthilfe für Dezember 2023 und dem Wärmepreisdeckel 2023“, so die Mietergemeinschaft.
Allerdings teilte Vonovia mit Versendung dieser Abrechnung mit, dass die Mieterinnen und Mieter die Nachzahlungen vorerst nicht bezahlen müssen. „Wir haben die Abrechnung von Techem Solutions geprüft und festgestellt, dass diese nicht korrekt erstellt worden ist. Aber wir müssen es erst genau eruieren“, sagte Vonovia-Sprecherin Bettina Benner dazu im März. Techem ist per Vertrag bis 2031 der zentrale Wärmelieferant.
Vonovia-Sprecherin: „Ein konkretes Datum kann ich noch nicht nennen“
„Wir prüfen derzeit die neue, korrigierte Rechnung von Techem. Sobald wir eine Klärung des Sachverhalts erreicht haben, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden selbstverständlich und werden gegebenenfalls eine entsprechende Berichtigung vornehmen“, so die Vonovia-Sprecherin nun. „Ein konkretes Datum hierfür kann ich Ihnen auch jetzt noch nicht nennen.“
Vonovia hatte die Kundinnen und Kunden angesichts der Techem-Panne angeschrieben: „Um unseren Verpflichtungen einer fristgerechten Zustellung nachzukommen, Sie gleichermaßen jedoch vor ungerechtfertigten Kosten zu schützen, haben wir uns daher zu folgendem Vorgehen entschieden, aus dem für Sie keinerlei Nachteile entstehen.“
- Security-Boss soll Frau vergewaltigt und verletzt haben
- Giftiger Stoff ausgetreten: Sechs Personen verletzt
- Viele Einsen: So gut haben die Abiturienten abgeschnitten
- Kletterarena öffnet nicht mehr für Einzelbesucher
- Kirchhellens Super-Spielplatz kommt 2025
Unter anderem schreibt das Wohnungsunternehmen: „Etwaige Nachforderungen aus dieser Heizkostenabrechnungen müssen Sie vorerst nicht leisten.“ Genau dieses Wort „vorerst“ bringt die Vonovia-Mieter in der Gartenstadt auf die Palme. „Wir verstehen Ihre Mitteilung so, dass Sie nach Klärung Ihrer Streitpunkte mit der Techem Korrekturabrechnungen vornehmen wollen und dann je nach Ergebnis ggf. erneut Nachforderungen stellen wollen“, so der Mieterverein in einem Schreiben, das der WAZ vorliegt, an die Vonovia.
In dem Verein sind mehr als 40 betroffene Mietparteien organisiert. Angesichts der fehlerhaften verschickten Wärmerechnungen der Techem Solutions meint Knut Unger, Sprecher des Wittener Mietervereins: „Die Vonovia hat eine Rechnung verschickt, obwohl sie wusste, dass sie falsch ist. Das nennt man Betrug. Die Vonovia kann nicht eine Abrechnung erstellen, von der sie weiß, dass sie falsch ist und diese falsche Abrechnung dann später als Grundlage einer Nachforderung an die Mieter nehmen. Bei den Heizkostenabrechnungen handelt es sich offensichtlich um Alibi-Abrechnungen, die nur dazu dienen, die Abrechnungsfrist einzuhalten.“
Vonovia wehrt sich gegen den Vorwurf des Betrugs
Von der WAZ mit den Aussagen konfrontiert, antwortet die Vonovia: „Den Vorwurf des Betrugs weisen wir auf das Schärfste zurück, er entbehrt jeder Grundlage.“
Der Ton zwischen den Parteien wird deutlich schärfer: „Die pauschalen, halbgaren und politisch motivierten Vorwürfe, die seit Jahren von den immer gleichen Aktivisten, wie Herrn Unger, bei verschiedenen Treffen und Formaten aufgewärmt werden, helfen unseren Mieterinnen und Mietern nicht weiter. Wir wissen, dass die Situation für alle Beteiligten belastend ist. Deshalb versuchen wir, hier schnellmöglich eine Lösung zu finden. Wir stehen mit den Mieterinnen und Mietern im ständigen Austausch“, so Vonovia-Sprecherin Bettina Benner.
Forderung: „Die Vonovia muss auf Nachforderungen ganz verzichten“
Der Mieterverein dazu: „Die Vonovia hatte zwölf Monate Zeit, eine korrekte Rechnung von der Techem zu verlangen. Spätestens seit der letzten Horrorrechnung aus März 2023 ist sie darüber informiert, dass etwas grundsätzlich nicht stimmt mit den Techem-Rechnungen.“ Die Forderung lautet: „Die Vonovia muss auf Nachforderungen ganz verzichten.“
In dem Schreiben an das Wohnungsunternehmen heißt es: „Wir fordern Sie daher auf, bis zum 3. Mai 2024 schriftlich zu erklären, dass Sie ihre rechtswidrigen Wärmekostenabrechnungen zurückziehen und auf Nachforderungen für die angeblichen Wärmekosten endgültig verzichten.“
Mieterverein stellt der Vonovia eine zeitliche Frist
Außerdem soll Vonovia eine „korrekte Abrechnung der Heizkosten für den Zeitraum 1. April 2022 bis 31. März 2023 vorlegen und die sich daraus ergebende Guthaben an die MieterInnen auszahlen“. Und das Wohnungsunternehmen soll „sämtliche Kostenpositionen durch Einsichtgewährung in die originalen Unterlagen belegen“, so das Schreiben.
Für den Beleg der „tatsächlichen Heizkosten“ soll die Vonovia zahlreiche Dokumente vorlegen. 18 Punkte sind aufgeführt. Unter anderem die vollständigen Wärmerechnungen, die Ableseprotokolle im Original und vollständige Wärmelieferungsverträge im Original.
Die Vonovia antwortet auf WAZ-Nachfrage zu der Forderung: „Selbstverständlich kommen wir der Verpflichtung vollumfänglich nach, Mietern Einsicht in Belege und Unterlagen zu gewähren. Im Regelfall geschieht das Zehntausendfach pro Jahr zeitgemäß, pragmatisch und umweltschonend digital, auf Wunsch senden wir die Unterlagen auch kostenfrei per Post zu. In Einzelfällen organisieren wir auch eine örtliche Belegeinsicht.“