Bottrop. Die Lok und der Waggon befinden sich nicht mehr auf dem neuen Spielplatz im Bottroper Stadtgarten. Ihr Schicksal ist ungewiss.
Sie gehörte zum Stadtgarten wie Minigolfanlage, Overbeckshof und Torbogenhaus: die alte Grubenbahn. Seit der großen Umgestaltung des Spielplatzes ist sie aus dem öffentlichen Blickfeld verschwunden.
Ihr neuer Standort befindet sich auf dem städtischen Bauhof. Ihr Schicksal: ungewiss. „Was mit der Lok passieren soll, steht noch nicht fest“, teilt ein Stadtsprecher auf WAZ-Nachfrage mit. Sie wurde vor Beginn der Umbaumaßnahme mit einem Kran aufgeladen und wird nun zur Sicherung am Bauhof gelagert.
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„Es gibt unterschiedliche Ideen, welche neue Nutzung die Bahn bekommen kann“, so der Stadtsprecher. „Ein Kleinbahn-Verein aus Schermbeck hat ebenfalls Interesse bekundet, um die Bahn zu restaurieren, sodass sie dort auf einer Schienenstrecke für Besucher zum Einsatz kommen könnte.“
Die Chancen, dass die Lok und der Waggon jemals wieder auf einem Bottroper Spielplatz genutzt werden, scheinen gering zu sein. Erstens, die Grubenbahn müsste als offizielles Spielgerät nutzbar gemacht werden. „Sicher ist, dass sie so aufbereitet oder gesichert werden muss, dass keine Verletzungsgefahr davon ausgeht“, so die Stadt.
Zweitens: Diese Maßnahme kostet Geld. Der Stadtsprecher dazu: „Aktuell prüfen wir alle Ideen bezüglich des Aufwandes und der damit verbundenen Kosten.“
Stadt Bottrop muss sparen: Auch bei der Reparatur der alten Grubenbahn?
Ob bei der angespannten Haushaltslage dafür Geld übrigbleibt? Schwer zu glauben. „Momentan stehen aber generell alle städtischen Maßnahmen unter dem Vorbehalt des Haushalts“, so die Stadt.
Laut Stadtsprecher kann die Grubenbahn auch nicht dauerhaft auf dem Bauhof bleiben. Die Frage ist, wie lange bleibt ihre Gnadenfrist? Wenn kein Geld da ist und sollte sich künftig auch kein Abnehmer finden, werden die bei Eltern und Kindern über Jahrzehnte hinweg beliebte Lok mitsamt Waggon wahrscheinlich ihre letzte Reise zum Schrottplatz antreten müssen. Denn die Grubenbahn steht, im Gegensatz zum Denkmal „Stadtgarten“, nicht unter Denkmalschutz.