Bochum. . Auch sieben Wochen nach dem dramatischen Tod eines Börsenhändlers (36) in Bochum ist ungeklärt, ob er Opfer eines Totschlags oder eines Mordes war. Es geht um sehr viele Jahre Haft, die der Tatverdächtigen - einer Arztgattin (31) - erspart bleiben könnten.

Auch sieben Wochen nach dem dramatischen Tod eines Börsenhändlers (36) in Bochum ist ungeklärt, ob er Opfer eines Totschlags oder eines Mordes war. Es geht um sehr viele Jahre Haft, die der Tatverdächtigen - einer Arztgattin (31) - erspart bleiben könnten.

Die 31-jährige Arztgattin, die zugegeben hat, am 2. September ihren Liebhaber (36), einen Börsenhändler, in dessen Wohnung in Bochum-Ehrenfeld erstochen zu haben, kann weiter hoffen, von einer Anklage wegen Mordes verschont zu bleiben. Hintergrund sind komplizierte Strafvorschriften. Zurzeit lautet der Haftbefehl weiter auf Totschlag.

Die Rechtsmedizin hatte in dieser Woche zwar die Frage aufzuklären versucht, ob das bereits vor den Messerstichen gespritzte Morphium und das über den Kakao eingeflößte Beruhigungsmittel Bromazepam allein für sich tödlich gewesen wären. Doch eindeutige Klarheit darüber gab es jetzt nicht, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Kodal am Freitag auf WAZ-Anfrage. „Es kann zum Tode führen, muss aber nicht“, fasste er die Laborbewertung zusammen. Sicher sei nur, dass die Dosen jeweils „in toxischen Bereichen“ waren. Außerdem wurde am Freitag bekannt, dass noch eine dritte medizinische Substanz in der Leiche gefunden wurde. Auch der Mageninhalt wird jetzt noch genau untersucht.

Beschuldigte spricht von Messerstichen im Affekt

Die Tatwaffe, ein Käsemesser
Die Tatwaffe, ein Käsemesser © WAZ FotoPool

Die Beschuldigte sagt: Sie habe den Banker nicht töten, sondern nur betäuben wollen, damit er sie über das Wochenende in Ruhe lasse. Zum Messer gegriffen habe sie danach spontan, im Affekt. - Diese Version, sagte Kodal am Freitag zur WAZ, „ist nach derzeitigem Stand nicht zweifelsfrei zu widerlegen“.

Zur Tatzeit war der Banker wegen des Morphiums und Bromazepams zwar offenbar bewusstlos und damit arg- und wehrlos - ein Mordmerkmal (Heimtücke). Doch eventuell war die Frau bei der Tat nicht ganz Herr ihrer Sinne und sich somit einer Heimtücke gar nicht bewusst. Das müsste man ihr für den Fall einer Anklage wegen Mordes aber nachweisen. Ob es dazu kommt, darüber will Kodal erst „nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden“. Erst will er auch noch das Gutachten über ihren psychischen Zustand zur Tatzeit und damit ihre Schuldfähigkeit abwarten. Das erwartet er innerhalb den nächsten 14 Tage.

Die Verdächtige, Mutter eines Säuglings, sitzt im Frauengefängnis Gelsenkirchen

Die Frau, die im Frauengefängnis in Gelsenkirchen einsitzt, ist Mutter eines Säuglings. Der Vater ist der tote Banker. Das Baby lebt jetzt bei Angehörigen der Beschuldigten. Im Gefängnis kann sie es nur selten bei Besuchsterminen sehen.

Am Morgen nach der Tat hatte die Polizei zunächst vermutet, dass der Mann Opfer eines Schwelbrandes war. In seiner Wohnung hatte es aus unklarem Grund gebrannt, eventuell wegen einer Zigarette. Die Obduktion ergab aber: Er starb an Stichen ins Herz. Insgesamt gab es an der Leiche gut ein Dutzend Messerstiche.