Bochum. . Massive Mobbingvorwürfe erhebt eine Gewerkschaftssekretärin gegen einen Vorgesetzten beim DGB in Bochum. Sie hat deshalb vor dem Arbeitsgericht Klage erhoben. Sie will unter anderem Schadensersatz, Schmerzensgeld und eine neue Einsatzstelle.
Eine Gewerkschaftssekretärin (46) erhebt schwere Vorwürfe gegen einen Vorgesetzten des DGB in Bochum. Sie meint, dass er sie so schwer gemobbt habe, dass sie dadurch psychisch und körperlich krank geworden sei. Sie hat vor dem Bochumer Arbeitsgericht Klage gegen den DGB erhoben. Sie fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld in unbestimmter Höhe und eine neue Stelle in einer anderen DGB-Region. Außerdem verlangt sie den Ausgleich für den Lohnverlust, den sie durch die Krankheit erlitten hat, denn sie ist bereits seit Herbst 2009 arbeitsunfähig geschrieben.
„Ich könnte nur noch heulen“
Vor Gericht machte die hagere, ganz in Schwarz gekleidete Gewerkschaftssekretärin einen nervlich sehr angeschlagenen Eindruck. Manchmal kommen ihr die Tränen, wenn sie etwas sagt. „Ich könnte nur noch heulen“, sagte sie einmal angesichts des Streits. „Ich habe ein großes Problem mit Angstzuständen.“ Was genau sie ihrem damaligen Chef vorwirft, wurde vor der 1. Kammer nicht erörtert, zumindest noch nicht. Ihr Anwalt sagte aber pauschal, dass die Frau „systematisch schikaniert“ worden sei. „Durch ihre Tätigkeit in Bochum ist sie massiv krank geworden. Vorher war sie ganz gesund.“ Als Motiv für das angebliche Mobbing vermutet die Frau, dass ihr Chef ihr Verhalten in einer internen Personalsache missbilligt habe. Ob die Vorwürfe zutreffen, ist aber völlig unklar.
Güteverhandlung scheiterte
Beim DGB in Bochum arbeitete die Klägerin erst seit 2008; vorher, seit 2005, war sie woanders für den DGB aktiv. Der Streitfall hat sich bis zum Bundesvorstand herumgesprochen.
Am Freitag wurde vor Gericht nur nach einem neuen Arbeitsplatz für die Klägerin gesucht. Der DGB-Anwalt bot ihr an, nach Recklinghausen in die DGB-Region Emscher-Lippe zu wechseln. Das lehnte sie aber ab, weil dort, wie sie sagte, ebenfalls gemobbt würde.
Deshalb scheiterte eine gütliche Einigung. Beide Seiten treffen sich am 22. Juni vor Gericht wieder.