Bochum/Hamm..
Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines 29-jährigen Call-Center-Mitarbeiters aus Bochum, der Anrufer mit „Jesus hat Sie lieb“ verabschiedete, rechtmäßig ist.
Der 29-jährige Bochumer, der nach eigenen Angaben tiefgläubig ist, arbeitete seit 2004 als Telefonagent in einem Call-Center der Düsseldorfer Fernseh-Verkaufs-Firma QVC. Seit Januar 2010 beendete der junge Mann die Kundengespräche mit der Formel „Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag“. Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin. Der 29-Jährige klagte dagegen vor dem Arbeitsgericht in Bochum - und bekam zunächst Recht,, da die Glaubensfreiheit über der unternehmerischen Freiheit stehe.
Jetzt entschied das Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz gegen den Bochumer und zugunsten der Verkaufsfirma. Der Grund für das Urteil: Der 29-Jährige konnte das Gericht nicht überzeugen, dass er ohne seinen Jesus-Gruß in Gewissenskonflikt gerät. Nur dann wäre eine Kündigung unrechtmäßig gewesen.
Abfindung abgelehnt
Der Bochumer hatte sich zuvor auf seine religöse Überzeugung berufen und erklärt, er fühle sich verplichtet, auch am Firmentelefon seinen Glauben weiterzugeben. Dabei bezog er sich auf eine Stelle im Markus-Evangelium, durch die er aufgefordert werde, das Wort Gottes zu verkünden. (Markus-Evangelium 16,15: Und er sprach zu ihnen: Gehet hin in alle Welt und prediget das Evangelium aller Kreatur.)
Sein Anwalt bekräftigte zudem, der Jesus-Gruß sei „eine dezente Vorgehensweise, an der sich niemand stören muss“. Es gebe auch keine Kundenbeschwerden.
QVC argumentierte dagegen, dass sich die Kunden durch den Jesus-Gruß vielleicht gestört fühlen und dann vom Kauf zurücktreten könnten. Wenn das jeder Mitarbeiter machen würde, hätte man am Verkaufstelefon ja „20 verschiedene Glaubenssprüche“. Die Firma bot dem Bochumer im Verlauf des Prozesses auch eine Abfindung an, der 29-Jährige lehnte jedoch ab.
So ging der Kläger am Ende leer aus. Denn der junge Mann konnte dem Gericht letztlich nicht glaubhaft machen, dass er ohne Jesus-Gruß in große innere Not geraten würde. Als Beispiel wurde angeführt, dass er kürzlich beim Gericht wegen Fahrtkosten angerufen hatte, da aber keinen Jesus-Gruß zum Abschied sagte.
Das Urteil ist endgültig, eine Revision ließ das Gericht nicht zu.