Bochum..
Ein Polizeioberkommissar meint, dass er in der Bochumer Polizeibehörde jahrelang gemobbt worden sei. Er verklagte das Land und fordert Schmerzensgeld. Deshalb musste am Montag vor dem Landgericht auch der im vorigen Herbst geschasste Ex-Polizeipräsident Thomas Wenner als Zeuge aussagen.
Sieben Monate, nachdem ihn der Innenminister wegen angeblicher Illoyalität in den einstweiligen Ruhestand versetzt hatte, tauchte Bochums ehemaliger Polizeipräsident Thomas Wenner (62) am Montag wieder bei einem öffentlichen Termin auf. Vor dem Landgericht Bochum sagte er als Zeuge aus. Dort klagt ein Polizeioberkommissar (60), weil er sich von Wenner und anderen Vorgesetzten jahrelang gemobbt fühlte. Er fordert vom Land als Dienstherr 30.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Das Verfahren hält die Justiz schon seit 2007 auf Trab. Und die rund 50 Vorgänge, die die Klage auflistet, sind teilweise noch sehr viele Jahre älter. Der Kläger, ehemaliger Gewerkschafts-Funktionär, fühlt sich bespitzelt, ausgegrenzt, schikaniert, ungerecht beurteilt, bloßgestellt und verunglimpft. Beispiel: Wenner soll den Kläger bei einer Personalversammlung vor 200 Leuten als „faulsten Beamten“ der Behörde bezeichnet haben, wenn auch ohne Namensnennung und direkte Anrede.
„Dass er nicht in dem Ruf stand, ein fleißiger Mitarbeiter zu sein, das ist so gewesen.“
Wenner gab das zu. „Dass er nicht in dem Ruf stand, ein fleißiger Mitarbeiter zu sein, das ist so gewesen.“ Der Anwalt des Klägers fragte: „Halten Sie den Begriff , faulster Beamter’ für eine Formalbeleidigung?“ Wenner: „Wenn sie der Wahrheit entspricht, dann nicht.“ Er sei „nicht leistungsbereit“ gewesen und habe im Grunde nur getan, was er wolle. Einen „ganzen Blumenstrauß“ an Beispielen gebe es. Etwa: Er habe im Hospital einen Patienten bewachen sollen, habe sich aber nicht gut gefühlt und sei einfach heimgegangen, ohne sofort Vertretung zu besorgen. „Für Vorgesetzte war es extrem schwierig, es ihm recht zu machen.“ Wenner räumte auch ein, gesagt zu haben, dass er „eher den Heldentod sterben“ werde, als dass der Kläger befördert werde.
In einem früheren Prozess hieß es auch, der gesundheitlich angeschlagene Kläger habe wegen Krankheit einmal 160 Tage im Jahr gefehlt und sich nachher beklagt, dass Vorgesetzte ihn auf seine Dienstunfähigkeit hätten überprüfen lassen wollen. Einige Zeugen aus früheren Gerichtsterminen hatten die Mobbing-Vorwürfe allerdings gestützt.
In den vergangenen Monaten war versucht worden, das Verfahren über eine Mediation zu lösen, ohne Urteil. Das klappte nicht; weil die Beklagten-Seite die Vorwürfe zurückweist. Jetzt nimmt der Prozess weiter seinen Lauf.