Bochum. . Ein langjähriger Opelaner hat sich am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Bochum dagegen gewehrt, dass er zwangsweise ins Opel-Werk Rüsselsheim versetzt wird. Er gab seinen Widerstand aber auf, da beide Parteien einen Vergleich schlossen.
Ein Opelaner aus Bochum hat sich am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht vergeblich dagegen gewehrt, vorübergehend ins Werk Rüsselsheim versetzt zu werden. Er wollte gegen die temporäre Zwangsversetzung eine einstweilige Verfügung erwirken.
Der 36-jährige Familienvater, ein Montagearbeiter, ist von Opel - wie mit dem Betriebsrat ausgehandelt - vom September 2010 bis Februar 2012 in „Kurzarbeit Null“ geschickt worden. Er bekommt 80 Prozent seines Vollzeit-Netto-Lohnes, ohne dass er arbeiten muss. Zwei Drittel zahlt die Arbeitsagentur, den Rest Opel, zusätzlich auch Weihnachtsgeld. Vor zwei Wochen hat ihn Opel aber darüber informiert, dass er ab 2. Mai 2011 vorübergehend - für längstens drei Monate - ins Werk Rüsselsheim versetzt werden könne. Wann genau, sei noch unklar. Begründung: Im Werk Bochum herrsche ein „erheblicher Personalüberhang“, in Rüsselsheim hingegen ein großer Personalbedarf. Außerdem seien in Rüsselsheim zurzeit 300 Leiharbeiter im Einsatz. Deren Arbeit soll aber künftig von eigenem Personal geleistet werden. Der „interne Arbeitsmarkt“ bei Opel solle gefördert werden. Opel zahlt auch Hotel, Fahrtkosten und Spesen für die Zeit der Versetzung.
Kläger verweist auf seine Tochter (2), um die er sich in Bochum kümmern muss
Der Kläger hingegen, seit 20 Jahren bei Opel unter Vertrag, hält diese kurzfristige Versetzung für unzumutbar. Er sieht nicht ein, dass ausgerechnet er ausgesucht worden sei und nicht jemand von denen, die zurzeit sowieso arbeiten. Er habe eine zweijährige Tochter, und seine Ehefrau, die Kindesmutter, arbeite in Teilzeit. Wer soll das Kind betreuen, wenn er in Rüsselsheim sei? Sein Rechtsanwalt Michael Dornieden ergänzte: „Ich habe gestern im Radio gehört: In Deutschland hänge die Geburtenrate immer noch hinterher.“ Das sei „kein Wunder“, wenn Arbeitgeber sich so verhielten wie hier Opel. Dornieden wies auch darauf hin, dass Opel immer erklärt habe: Sollte die Kurzarbeit beendet oder unterbrochen werden, werde sein Mandant nur in Bochum eingesetzt. Das solle jetzt auf einmal nicht mehr gelten? „Die Rechtskultur wird hier mit Füßen getreten.“
Außerdem ist der Anwalt überzeugt: „Der einzige Grund ist nur, die Leute dazu zu bringen, die Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.“ Die Versetzung solle sie unter Druck setzen.
Parteien schlossen einen Vergleich
Opel-Anwalt Stefan von Broich hielt dagegen: „Wir dürfen hier nicht vergessen, was wir wollen: Beschäftigungsmöglichkeiten.“ Kurzarbeit sei schließlich „kein schützenswertes Interesse“.
Am Ende gab der Kläger seinen Widerstand gegen die Versetzung zumindest vorläufig auf, denn beide Seiten schlossen einen Vergleich: Opel soll dem Kläger zumindest 14 Tage vor einer Versetzung mitteilen, wann diese beginne. Opel behält sich aber vor, seine Vergleichsbereitschaft bis 2. Mai zu widerrufen. Dann würde das Gericht am 5. Mai ein Urteil fällen.
Insgesamt sind in diesem Jahr bereits über 100 Bochumer Opelaner nach Rüsselsheim versetzt worden.