Ruhrgebiet. Rolle rückwärts bei der 2G-Regel: Plötzlich darf mit einem PCR-Test doch Sport gemacht werden. Das bestätigt das NRW-Gesundheitsministerium.
- Corona-Regeln in NRW: Eigentlich sollte nach der neuen Corona-Schutzverordnung im Amateursport die 2G-Regel gelten.
- Doch nun dürfen Amateursportler in NRW am kommenden Spieltag von dieser Corona-Regel abweichen.
- Wie das NRW-Gesundheitsministerium auf Nachfrage erklärte, gilt nun doch die 3G-Regel. Es reicht also auch ein negativer Corona-Test (PCR).
Kehrtwende der Landesregierung: Am kommenden Amateursport-Spieltag gilt in Nordrhein-Westfalen doch die 3G-Regel statt die 2G-Regel. Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bestätigte am Donnerstagabend eine entsprechende Anfrage dieser Redaktion, wie eine Klausel in der neuen Corona-Schutzverordnung ausgelegt wird. Eine Regelung, die für Kritik sorgt.
Am Dienstag hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bekanntgegeben, dass im kompletten Amateursport 2G gilt – Ungeimpfte würden von den Veranstaltungen ausgeschlossen, so Laumann.
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Corona-Regeln in NRW: Deshalb gilt im Amateursport doch nicht 2G
- In der am Mittwoch erschienenen Corona-Schutzverordnung heißt es, dass nur immunisierte Personen (Geimpfte und Genesene) am Amateur- und Profisport teilnehmen dürfen, „wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist (...) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis (...) auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist.“
Mitglied im DOSB ist zum Beispiel der Deutsche Fußball-Bund oder der Deutsche Handball-Bund. Diese Ausnahme als Übergangsregel, so hatten es auch alle Amateur-Sportverbände ausgelegt, galt nur für den Profisport, also im Prinzip alle Wettbewerbe, die auch während des Lockdowns im vergangenen Winter weiterliefen (zum Beispiel die Fußball-Bundesligen, aber auch die Eishockey-Oberliga). Das Gesundheitsministerium sieht das aber anders.
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Beispiel: Die Fußball-Bezirksligen im Ruhrgebiet werden vom Fußball-Verband Niederrhein oder Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen verantwortet. Diese Verbände sind zwar nicht Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund, aber im Landessportbund Nordrhein-Westfalen – das reicht offenbar, um unter die Übergangsregel zu fallen.
Corona-Regeln in NRW: Landessportbund klärt Auslegung mit Gesundheitsministerium
Nach Informationen dieser Redaktion hatte sich der LSB NRW nach der Bekanntgabe der 2G-Regel mit dem MAGS in Verbindung gesetzt, um den genauen Rahmen zu klären. Am Donnerstagnachmittag hat der LSB unter anderem Tennis-Vereine darüber informiert, dass die Ausnahmeregelung auch für Verbands-Wettbewerbe gilt, die dem Landessportbund NRW angehören. Diese Regelung gilt allerdings sowohl für Wettkämpfe als auch für den Trainingsbetrieb.
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Das heißt: Nach aktueller Regelung können z.B. im Handball, Fußball, Volleyball, Basketball etc. auch alle Amteursportlerinnen und -sportler weiter am Spielbetrieb teilnehmen, wenn sie ungeimpft sind – Voraussetzung ist allerdings ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest reicht nicht aus.
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Der Westfälische Tennisverband erklärt: Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.